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Experten-Antwort

LTA Bescheid

von Jürgen7005.04.2019 | 15:08
592 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, war aufgrund Arthrose und Umstellungsosteotomie des rechten Knies in med.Reha und jetzt in der Nachsorge. Nach 18 Wochen immer noch starke Beschwerden, Probleme bei Knochenheilung und unsicherer Prognose,evtl. erneute OP oder vielleicht Prothese. Bin immer noch krank geschrieben und im Krankengeldbezug. Stellte in der Reha einen Antrag auf LTA, da ich meinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und auch im erlernten Beruf als Maschinenschlosser langfristig keine Perspektiven sehe. Jetzt bekam ich einen Bescheid der DRV mit folgendem Wortlaut: stellen wir ihnen Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als LTA in Aussicht. Grundsätzlich erklären wie uns bereit, einen Eingliederungszuschuss an den AG zu leisten. Usw. Dazu wäre es erforderlich, dass ich mich arbeitslos melde und fas Jobcenter mich dann bei der Arbeitsvermittlung unterstützt. Sobald dann ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden ist, soll ich mich mit dem Reha Berater in Verbindung setzen. Da ich immer noch krank geschrieben bin und auch nicht weiß wie lange noch,bin ich etwas ratlos wie ich jetzt vorgehen soll. Bedeutet dieser Zuschuss auch eine Umschulung oder Weiterbildung,falls ich einen AG finde, der mich einstellt? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei dem Bescheid, den Sie erhalten haben, handelt es sich um einen sogenannten Vermittlungsbescheid.

Ein in diesem Zusammenhang möglicher Einarbeitungszuschuss setzt nicht voraus, dass Sie

sich arbeitslos melden.

Auch wenn Sie ohne Unterstützung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters eine "leidensgerechte" Tätigkeit

finden, können Sie bzw. der (neue) Arbeitgeber sich mit dem zuständigen Rehafachberater in Verbindung

setzen. Ob und ggf. in welcher Höhe ein Einarbeitungszuschuss in Frage kommt, ist von den Umständen des

Einzelfalls abhängig.

Sofern es um Leistungen wie Umschulungen, Weiterbildungen oder sonstiges handelt,

können diese - unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - auch unabhängig von einem

Einarbeitungszuschuss unterstützt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 08.04.2019 | 08:51
Solange es nicht absehbar ist, wann Sie wieder eine Arbeit aufnehmen können, ist die Suche nach einem Arbeitsplatz nicht sinnvoll. Das trifft auch auf eine reine Arbeitslos-Meldung zu. Besprechen Sie die Frage doch erst mal mit Ihrem Arzt. Und machen Sie aber deutlich, dass es nicht um Ihren letzten Beruf geht, sondern ganz allgemein. Falls Sie über diesen Lohnkostenzuschuss hinaus Leistungen wollen, sollten Sie einen Termin mit dem Reha-Fachberater ausmachen. Dort können Sie sich informieren, welche Leistungen überhaupt in Frage kommen und welche Voraussetzungen es dafür gibt.
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