Hallo Marie,
wenn die LTA gesundheitsbedingt beeendet werden muss, wird die gesetzliche Rentenversicherung mit Sicherheit keine Kostenerstattung verlangen. Sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Reha-Fachberater - sie/er wird Ihnen weiter helfen!
Den EM-Rentenanspruch können Sie "reaktivieren" - die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein.
Ich fühle mit Ihnen. Lassen Sie sich von Ihren Schicksalsschlägen nicht unterkriegen, ich wünsche Ihnen viel Kraft und Mut.