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Experten-Antwort

LTA dem Grunde nach bewilligt und Zuschuss

von Garfield04.01.2019 | 17:19
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde LTA dem Grunde nach bewilligt. Rehafachberater soll sich bei mir melden um weiteres zu besprechen. Im Bescheid gibt es einen Zusatz, dass die DRV bereit ist, einen Zuschuss für den Arbeitgeber zu zahlen, für den fall, dass ich einen leidensgerechten Arbeitsplatz finde. Gibt es jetzt nur den Zuschuss oder ist noch mehr möglich? Muss dazu noch saagen, dass die Rehaklinik mich berufsunfähig entlassen hat. bin nach 61 geboren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Garfield,

zur Klärung Ihrer Fragen kontaktieren Sie bitte den zuständigen Fachberater für Rehabilitation.

Informationen zum Leistungsspektrum der beruflichen Rehabilitation finden Sie in der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 05.01.2019 | 07:59
Warten Sie das individuelle Gespräch mit Ihrem Rehafachberater ab. Dieser kennt Ihre Situation und kann entsprechend Auskunft geben. Spekulationen in einem Forum sind da nicht hilfreich.
garfieldam 05.01.2019 | 11:49
Wie lange dauert es, bis der Termin beim Rehafachberater ist? findet dieser statt, bevor die widerspruchsfrist für den bescheid endet oder hinterher? Spekulieren möchte ich nicht, ganz sicher nicht. Muss aber wissen was sache ist bevor die widerspruchsfrist endet, und ich nichts mehr unternehmen kann. Den Zuschuss kann ich nicht gebrauchen.
DRVam 05.01.2019 | 15:34
Wenden Sie sich bezüglich Ihres Gesprächsbedarfs an Ihren zuständigen Rententräger und erkundigen Sie sich nach dem vorgesehenen Termin mit Ihrem Rehafachberater. Mehr Ihnen konkret helfende Informationen kann Ihnen das Forum nicht bieten.
Ianam 06.01.2019 | 11:50
Es ist natürlich mehr für Sie drinn. Sie könnten z.B.das Abi machen unddanach studieren. Die Kosten trägt die DRV bezw.der Beitragszahler. Oder Sie machen sich selbstständig und eröffnen ein Geschäft. Auch würde die DRV die Kosten übernehmen. Sie wurden von der Reha-Klinik sicher nicht "berufsunfähig" entlassen sondern arbeitsunfähig für Ihre letzte Tätigkeit. Im übriegen sollten Sie sich beim Rehaberatungsdienst melden für einen Beratungstermin.
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