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LTA Kraftfahrzeughilfe

von Marvin28.09.2017 | 14:28
675 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hatte einen Schlaganfall und darf drei Monate kein Auto fahren. Ansonsten bin ich aber arbeitsfähig. Da ich sehr ländlich lebe, habe ich ein Problem mit öffentlichen verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. Beim Antrag auf Kraftfahrzeughilfe G0140 kann ich "Übernahme der Beförderungskosten" beantragen. Was sind die Voraussetzungen, damit der Antrag von der DRV bewilligt wird.

7 Antworten

???am 29.09.2017 | 08:23
Ergänzung: Allein das Problem, dass kein ÖPNV zur Verfügung steht (oder die Verbindungen eben schlecht sind), löst keinen Anspruch auf Beförderungskosten aus. Beispiel: Haltestelle kann zwar zu Fuß erreicht werden, aber der Bus fährt nicht zur passenden Zeit/zu selten oder gar keine Anbindung an den ÖVNP, aber grundsätzlich kann man schon noch allgemein übliche Strecken laufen. In beiden Fällen gibt es nichts.
Marvinam 29.09.2017 | 08:35
Vielen Dank für die Antworten! Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Marvinam 29.09.2017 | 11:09
Vielen Dank für die Antworten! Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
In einer Broschüre der DRV steht bzgl. Leistungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis: "Die hierbei entstehenden, notwendigen Kosten werden in Abhängigkeit der Einkommensverhältnisse des behinderten Menschen in drei Stufen voll, zu zwei Dritteln oder zu einem Drittel getragen. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in den vorhandenen Führerschein werden stets in vollem Umfang übernommen." Insofern finde ich meine Frage nicht total abwegig oder unverschämt...
Ernieam 29.09.2017 | 13:06
Vielen Dank für die Antworten! Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
Angelaam 29.09.2017 | 14:38
Zitat von Ernie anzeigen
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
Ach Ernie dass Du nichts kapierst ist doch ein offenes Geheimnis. Gute Besserung.
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