ich hatte einen Schlaganfall und darf drei Monate kein Auto fahren. Ansonsten bin ich aber arbeitsfähig. Da ich sehr ländlich lebe, habe ich ein Problem mit öffentlichen verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.
Beim Antrag auf Kraftfahrzeughilfe G0140 kann ich "Übernahme der Beförderungskosten" beantragen. Was sind die Voraussetzungen, damit der Antrag von der DRV bewilligt wird.
28.09.2017, 16:23
Experten-Antwort
Hallo,
ein Beförderungszuschuss kann im Rahmen der sogenannten Kraftfahrzeughilfe gewährt werden, wenn Sie wegen ihrer Behinderung entweder nicht in der Lage sind, Ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen oder der Weg zur nächsten Haltestelle behinderungsbedingt nicht zu Fuß zurückgegelgt werden kann. Welche Wegstrecke Sie zurücklegen können ist im Einzelfall zu prüfen.
29.09.2017, 08:23
von
???
Ergänzung:
Allein das Problem, dass kein ÖPNV zur Verfügung steht (oder die Verbindungen eben schlecht sind), löst keinen Anspruch auf Beförderungskosten aus.
Beispiel: Haltestelle kann zwar zu Fuß erreicht werden, aber der Bus fährt nicht zur passenden Zeit/zu selten oder gar keine Anbindung an den ÖVNP, aber grundsätzlich kann man schon noch allgemein übliche Strecken laufen. In beiden Fällen gibt es nichts.
29.09.2017, 08:35
von
Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
29.09.2017, 09:23
von
Angela
Zitiert von: Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
29.09.2017, 11:09
von
Marvin
Zitiert von: Angela
Zitiert von: Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
In einer Broschüre der DRV steht bzgl. Leistungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis: "Die hierbei entstehenden, notwendigen Kosten werden in Abhängigkeit der Einkommensverhältnisse des behinderten Menschen in drei Stufen voll, zu zwei Dritteln oder zu einem Drittel getragen. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in den vorhandenen Führerschein werden stets in vollem Umfang übernommen."
Insofern finde ich meine Frage nicht total abwegig oder unverschämt...
29.09.2017, 12:37
Experten-Antwort
Hallo,
die Kosten können im Einzelfall schon übernommen werden, wenn die Nutzung eines Pkws im Einzelfall zur Berufsausübung notwendig ist. Beantragen Sie dies mit einer ausführlichen Begründung, die vor allem den Zusammenhang zwischen Berufsausübung und Kraftfahrzeugbenutzung herstellt.
29.09.2017, 12:37
Experten-Antwort
Hallo,
die Kosten können im Einzelfall schon übernommen werden, wenn die Nutzung eines Pkws im Einzelfall zur Berufsausübung notwendig ist. Beantragen Sie dies mit einer ausführlichen Begründung, die vor allem den Zusammenhang zwischen Berufsausübung und Kraftfahrzeugbenutzung herstellt.
29.09.2017, 13:06
von
Ernie
Zitiert von: Angela
Zitiert von: Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
29.09.2017, 14:33
von
Genervter
Zitiert von: Ernie
Zitiert von: Angela
Zitiert von: Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
Ernie darin kann Dich keiner übertreffen!
29.09.2017, 14:38
von
Angela
Zitiert von: Ernie
Zitiert von: Angela
Zitiert von: Marvin
Vielen Dank für die Antworten!
Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?
Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
Ach Ernie dass Du nichts kapierst ist doch ein offenes Geheimnis.