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Experten-Antwort

LTA -Maßnahme ohne Abschluss, keine Verlängerung?

von Ulreich19.06.2013 | 14:26
2418 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe folgendes Problem: bis Anfang Mai 2013 eine Ausbildung (BFW) im Rahmen einer LTA, mündliche Prüfung nicht bestanden, nun muss sowohl schriftlich wie auch mündlich diese Prüfung wiederholt werden... Nun sind einige Kollegen ebenfalls durchgefallen und sitzen schon im Wiederholerkurs (BFW) und einer Kollegin und mir, die beim DRV Bund Berlin versichert sind, wird die Teilnahme verweigert... Wie kann es sein, das manche Leute bis zu 4 Wiederholungen genehmigt werden, DRV Bund aber schon beim Erstantrag verweigert? Gelten nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich? Muss ich mich auf den Klageweg einstellen? Und vor allem: Die LTA gilt doch mit diesem Status als nicht abgeschlossen oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts an ihren zuständigen Reha-Berater.

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3 Antworten

Ulreicham 19.06.2013 | 16:14
ist das jetzt die Expertenantwort? dann bitte ich um NICHT-Expertenantwort, denn diese Antwort bringt mal garnix...
???am 19.06.2013 | 18:43
"Und vor allem: Die LTA gilt doch mit diesem Status als nicht abgeschlossen oder?" Die LTA ist erst abgeschlossen, wenn Sie wieder dauerhaft (i.d.R. mehr als 6 Monate) arbeiten oder in Rente gehen. Die Verlängerung der Umschulung ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Der Experte kann daher gar keine Antwort geben, schon allein nicht wegen Ihrer wenig aussagekräftigen Angaben. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung wird normalerweise gefördert. Es kann sein, dass Sie in der Lage sind, die Wissenslücken alleine zu schließen und daher den Wiederholungskurs nicht brauchen. Oder Sie sind so schlecht, dass man Sie wegen fehlender Erfolgsaussicht gar nicht erst zur Wiederholungsprüfung lässt. Oder Sie haben das Durchfallen selbst verschuldet, weil Sie zu wenig gerlernt haben, blau gemacht haben, nicht zum Förderuntericht gegangen sind ... . Wer soll Ihnen hier bei so vielen Möglichkeiten eine vernünftige Antwort geben?
Fritz R.am 20.06.2013 | 20:39
Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts an ihren zuständigen Reha-Berater.
ist das jetzt die Expertenantwort? dann bitte ich um NICHT-Expertenantwort, denn diese Antwort bringt mal garnix...
Anstatt hier freche Sprüche zu verfassen hätten Sie sich besser auf den Hosenboden gesetzt und vernünftig gelernt. Dann wären Sie auch nicht durch die mündliche Prüfung gefallen.
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