Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts an ihren zuständigen Reha-Berater.
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Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts an ihren zuständigen Reha-Berater.
Anstatt hier freche Sprüche zu verfassen hätten Sie sich besser auf den Hosenboden gesetzt und vernünftig gelernt. Dann wären Sie auch nicht durch die mündliche Prüfung gefallen.Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts an ihren zuständigen Reha-Berater.ist das jetzt die Expertenantwort? dann bitte ich um NICHT-Expertenantwort, denn diese Antwort bringt mal garnix...
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