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Experten-Antwort

LTA sinnvoll mit 60 Jahren?

von Christina T.07.07.2017 | 09:41
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, vor 14 Tagen habe ich die 2. Wiedereingliederung nach HH-Modell abbrechen müssen. Der AG findet keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich, angeblich alle zu anstregend. Bin 60 J. , 50% schwerbehindert, erhalte geringe halbe Teilerwerbsminderungsrente (alleinerziehend mit 4 Kindern gewesen), die volle EWM u. Reha wurden vor 8 W. abgelehnt- nach Widerspruch. Seit einigen Wochen erhalte ich ALG II, da Krankengeld u. ALG I ausgeschöpft. Ich würde mich gern in einem Minijob erproben, den ich nur 2 x Woche machen würde und der mir zusagt. Eben habe ich jedoch vom Integrationsfachdienst erfahren, dass ich keinen Minijob machen darf, da ich, wenn ich gesundgeschrieben bin, meinem Arbeitgeber sofort wieder zur Verfügung stehen muss, obwohl es dort keinen Arbeitsplatz für mich gibt. Ich soll mich weiter krankschreiben lassen und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Was soll das bringen? Eine Umschulung bekomme ich ja nicht mehr. Ist das denn wirklich sinnvoller, als mir erstmal eine geringfügige Arbeit zu suchen, in einem Bereich, den ich mir zutraue, um dann nach und nach wieder mehr zu arbeiten? Bisher gab es immer großes Chaos mit dem Jobcenter, sobald die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen sollte/wollte, das auf Kosten meiner Nerven ging. Für Erläuterungen und konstruktive Vorschläge bin ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina T.,

wir halten hier ein Gespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger für sinnvoll. Ansprechpartner ist der Fachberater für Rehabilitation.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Fortitude oneam 07.07.2017 | 11:44
Hallo Christina T., Ich fasse mal zusammen. Sie sind 60 Jahre, haben einen GDB 50, erhalten eine teilweise EMR und haben eine Teilzeitstelle. Was heißt zu anstrengend? Ist das körperliche Arbeit? Meinen Sie beim Minkjob wird das anders? Wollen eigentlich nicht mehr zu Ihrem bisherigen AG, aber dafür einen Minijob machen. Irgendwie passt das nicht zusammen. Normalerweise könnten Sie bald wenn alle Bedingungen erfüllt sind, in die AR für Schwerbehinderte wechseln. Da Sie ja bereits mit der vollen EMR und Reha gescheidert sind, würde ich dem Ratschlag der Experten folgen. Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 07.07.2017 | 14:42
Sie sind doch ein freier Mensch und können selbst entscheiden! Wenn es bei Ihrem Arbeitgeber keine passende Arbeit für Sie gibt, ist es doch völlig egal ob Sie "gesund" oder "krank" geschrieben sind, zumal Kranken- und Arbeitslosengeld ohnehin abgelaufen sind. Und ohne Arbeitgeber nützt Ihnen auch eine Wiedereingliederung nichts. So gesehen spricht doch gar nichts gegen einen Minijob oder irgendeinen Teilzeitjob. Und ob ein LTA Antrag Sinn macht, das ist so eine Sache. Eine Umschulung wird für eine 60 jährige Schwerbehinderte ohnehin nicht mehr finanziert, also wird bestenfalls einem einstellungswilligen Arbeitgeber ein Einarbeitungszuschuß in Aussicht gestellt, falls er Sie beschäftigt. Ob das aber ein Anreiz ist, dass Sie irgendwo als - teilerwerbsgeminderte, 60 jährige schwerbehinderte Frau, die vergeblich um die volle EM gekämpft hat - eingestellt werden, das ist doch mehr als fraglich. Mit diesen Handicaps sind Sie nunmal keine Traumarbeitnehmerin für irgendeine Firma. M.E. geht der von Integrationsfachdienst gemachte Vorschlag - falls wirklich so geschehen - an der Realität vollkommen vorbei - aber vielleicht stellt der IFD Sie ja ein, fragen Sie den Berater oder die Beraterin mal danach, :) Alles Gute
Christina T.am 07.07.2017 | 15:21
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Hallo Fortidude, danke für Ihre Antwort, ich versuche auf Ihre Fragen einzugehen: Die Teilzeitstelle erfolgt in Zwangshaltung, was bei mir zu starken Schmerzen, Schwindel u. v. m. führt, letztlich wurde ich bewusstlos, da es auch auf den Kreislauf geht, wenn die Symptome auch nachts u. am Wochenende nicht besser werden, man kann sich nicht mehr erholen. Der Minijob wäre ohne Zwangshaltung und erstmal nur 2 x Woche 4 Std. in ruhiger Umgebung. Das traue ich mir fürs Erste zu. Ich hoffe natürlich, dass ich nach und nach fitter werde. Ich wäre froh, wenn es eine Tätigkeit bei meinem bisherigen AG geben würde, die ich ausführen könnte, besonders, da ich in einer Betriebswohnung wohne, die mir gefällt. Wer wechselt schon gern die Arbeit. Es hat mir dort sehr gut gefallen, bis mein Körper nach schwerer Krankheit und langwieriger medikamentöser Therapie nicht mehr konnte. Aus gesundheitlichen Gründen soll ich nun auch keine Schmerztabletten nehmen. Ich habe auch noch Fragen: Was ist AR? Welchem Ratschlag des Experten? In eine Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen, oder gibt es noch andere Berater, die z. B. für diese Fragen speziell geschult sind? Als ich in der Beratungsstelle war, konnte die Dame dort nicht auf meine Akte zugreifen und somit nicht viel machen. Alles Gute C. T.
Christina T.am 07.07.2017 | 15:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, danke für den Hinweis auf den Einarbeitungszuschuss für potentiellen AG. Und: Ja, es ist tatsächlich so geschehen! Gegen einen Minijob würde sprechen, dass ich beim jetzigen AG kündigen müsste, was zur Sperre von ALG II und evt. auch Wegfall der Krankenversicherung führen würde. Außerdem würde ich meine Wohnung verlieren. Einem Umzug sehe ich mich derzeit nicht gewachsen. Gegen einen neuen versicherungspflichtigen Teilzeitjob (utopisch!) würde nur der Wegfall meiner Wohnung sprechen. Viele Grüße
KSCam 07.07.2017 | 15:52
Ich glaube Sie haben jede Menge Halbwissen und werfen da auch noch einiges durcheinander. Wer hat Ihnen denn die Story erzählt, dass das ALG II gesperrt wird wenn Sie kündigen? Selbst wenn es dort theoretische Sperrzeiten gäbe (was man beim JC erfragen kann) wird keiner gesperrt, der die bisherige Arbeit aus gesundheitlichem Grund nicht mehr machen kann und dessen Arbeitgeber keine Arbeit hat die sich gesundheitlich eignet. Dass Sie eine Sperre befürchten müssen halte ich für Blödsinn. Das mit dem Minijob haben Sie selbst ins Spiel gebracht, Sie haben gefragt. Wenn Sie woanders nicht arbeiten möchten, müssen Sie auch nicht kündigen und fliegen nicht aus der Wohnung, ganz einfach. Aber was mit der Wohnung ist müssen Sie nicht im Forum diskutieren, da fragen Sie doch besser den Vermieter, ob der Sie rauswirf, wenn Sie irgendwo einen Minijob hätten. Dürften Sie eigentlich wohnen bleiben wenn Sie nicht beim alten AG arbeiten sondern in Rente sind? Wenn das so wäre müssen Sie ja direkt froh sein, dass die volle EM abgelhnt wurde. Was ist AR? Das ist die Altersrente die man ab 60+ als Schwerbehinderter krigen kann wenn man 35 Versicherungsjahre hat. Deshalb hat Fortitude one gemeint, dass bald eine Altersrente möglich ist und es so gesehen wurst ist ob Sie voll erwerbsgemindert sind oder nicht.
Christina T.am 07.07.2017 | 16:00
Danke für die Hilfe
Fortitude oneam 07.07.2017 | 16:10
Hallo Christiane T., Kein Problem. KSC hat ja schon alles soweit Ihnen mitgeteilt. Wenns geht würde ich beim alten AG bleiben. Lassen Sie sich mal eine aktuelle Rentenauskunft zukommen. Wie gesagt, vielleicht ist es ja eine Option mit der AR für Schwerbehinderte. Dann könnten Sie immer noch einen 450 Euro Tätigkeit nachgehen. Sie werden das schon schaffen. Alles Gute. Mfg
Urschlauam 09.07.2017 | 17:10
Seit 3 Monaten lese ich im Forum immer wieder mal mit (hatte Probleme mit der Krankenkasse und dem Dispositionsrecht). Ich stelle fest, dass hier doch ein recht scharfer Ton herrscht. Wenn Menschen anfragen, doch dann, wenn sie nicht richtig Bescheid wissen, vielleicht auch etwas durcheinanderbringen usw. So ein Forum sollte doch dazu da sein, den Menschen zu helfen und nicht, diese dann für dumm dazustellen (weil man zufällig mehr weiß) Ich finde die Themen durchaus interessant und würde mir wünschen, dass verantwortungsvoller miteinander umgegangen wird.
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