Hallo Anne,
Auskünfte zu Ihren Fragen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Jobcenter.
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Hallo Anne,
Auskünfte zu Ihren Fragen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Jobcenter.
Bitte diesen Kommentar schnell löschen. Danke!!Ich mache eine Umschulung im Rahmen einer LTA in einem BfW. Mein Übergangsgeld liegt vermutlich unter dem ALG 2 Regelsatz. Bezüglich meiner Überlegung mit ALG 2 aufzustocken habe ich folgende Fragen: 1)Steht mir mit einem GdB von 50 % ohne Merkzeichen ein Mehrbedarf gem. § 33 SGB IX zu? 2) Wird mir die Vollverpflegung welche ich im Internat bekomme vom Regelsatz wieder abgezogen, weil das Jobcenter dies als eine Art Einkommen wertet? Ich habe den Eindruck das dies von den Jobcentern willkürlich gehandhabt wird, weil ich Internatsteilnehmer kenne wo das Jobcenter die Verpflegung voll anrechnet, aber es gibt auch Teilnehmer da rechnet das Jobcenter die Verpflegung nicht mit an und die bekommen den vollen ALG 2 Regelsatz + den Mehrbedarf gem. § 33 SGB IX komplett ausgezahlt. Es gibt zudem im Monat 2 verpflichtende Heinfahrtwochenenden und Ferienzeiten wo es keine Verpflegung gibt und bestimmte Mahlzeiten die ich nicht mit esse. In diesen Fällen bin ich gezwungen mich selber zu Verpflegen.Setz ein Kopftuch auf und Du bekommst den doppelten Regelsatz ohne Problem.
Falsch gedacht! Siehe Expertenantwort!Sie meinen vermutlich § 30 SGB XII und sollten Ihre Fragen an das Jobcenter und nicht an die Rentenversicherung richten.Denke mal das können beide beantworten, weil es diesen Fall mit Sicherheit sehr oft gibt, das Übergangsgeldbezieher aufstocken müssen.
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