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LTA, Übergangsgeld und Pflichtversicherung

von Cindy22.04.2014 | 17:59
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2 Antworten

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Hallo, ich war lange selbständig und daher bin ich noch in der PKV, meine Beitragszeiten in der RV sind leider auch länger als 10 Jahre her. Nun mache ich grad eine Medizin. Reha, an die sich eine Berufliche anschliessen soll (LTA). Meine Frage besteht im Prinzip aus mehreren Teilfragen: Laut meiner Recherche ist man bei LTA versicherungspflichtig, ist das in meinem Fall auch so? Bei ALG II gibts ja da ne Ausnahmeregelung, man verbleibt in der PKV. Muss ich dann einen Antrag auf Aufnahme bei einer KK stellen oder geht das automatisch? Oder wäre die Pflichtversicherung an den Bezug von Übergangsgeld gebunden? Jetzt bekomme ich nämlich keins wegen fehlender Vorversicherungszeiten, ich nehme an das ist bei LTA dann genauso. Abschliessend wäre dann noch die Frage, ob ich bei LTA auch wieder zurück in die RV käme oder erst bei einem versicherungspflichtigen Job? Vielen Dank. Lg Cindy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, kann auf den Bezug einer Entgeltersatzleistung (Übergangsgeld) beruhen. Wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und im Bemessungszeitraum keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Ist Ihnen dies in der medizinischen Rehabilitation versagt wurden, so wird das bei der beruflichen Maßnahme nicht anders sein.

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II erhält der Versicherte seine Leistung weiterhin vom Träger der Grundsicherung.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung lebt mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung automatisch auf. Zu Fragen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes in der Krankenkasse, wenden Sie sich bitte an diese.

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1 Antworten

Cindyam 23.04.2014 | 17:55
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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