Hallo, mein Sohn hat am 31.08. eine 2-jährige Qualifizierungsmassnahme, finanziert durch die DRV Mitteldeutschland begonnenen.
Im Bescheid für das Übergangsgeld wurde nur das Gehalt vom letzten Arbeitgeber herangezogen, obwohl er dort nur 5 Tage gearbeitet hat und dann krankheitsbedingt gekündigt wurde. Frage: ist es nicht so, das der letzte Arbeitgeber, bei dem er einen GANZEN Monat gearbeitet hat als Berechnungsgrundlage zu nehmen?
(Liegt im Zeitraum der Anspruchsvoraussetzungen)
Von Fart- und Verpflegungskosten stand noch nichts im Bescheid. Kommt das extra? Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Höhe der beiden Kosten, die man im Internet nachlesen kann (habe nichts gefunden)? Wir wohnen in Thüringen.
Ich hoffe, hier kann jemand etwas dazu sagen.