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LTA und Alg1

von Moni29.05.2016 | 13:37
1164 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ,ich habe nach meiner Reha (AU- entlassen) LTA bewilligt bekommen.und Antrag auf Emr gestellt.Dieser wurde erstmal abgelehnt und mein Widerspruch über VDK läuft. Jetzt steht bei mir Aussteuerung bevor und ich habe Anspruch auf Alg1 für 18 Monate.Der weitere Ablauf ist mir nicht klar bzw.was darf oder muss man darlegen.Die LTA kann ich doch erst antreten wenn endgültig über meinen Emr Antrag entschieden ist.Bekomme ich dann solange Alg1 oder wie werd ich bei der Arbeitsagentur gestellt.Die LTA würde mir ja von der DRV bewilligt und mir auch ein Zeitfenster vorgegeben wann ich diese in Anspruch nehmen kann.Wie stuft mich denn dann die Arbeitsagentur ein wenn ich mich mit Restleistungsvermoegen zur Verfügung stelle aber mein Widerspruch noch läuft.Danke im Voraus

2 Antworten

Dr. Göbelam 29.05.2016 | 14:35
Sie sollten unbedingt Obacht geben, dass Sie nicht von IHNEN beobachtet werden, wenn Sie das beantragen. SIE versuchen nämlich, dann alles über Sie herauszufinden. DIE schauen sogar aus dem Fernseher in Ihre Wohnung und beobachten Sie über die PC- und Handykameras. Geben Sie Acht, wenn SIE Sie vorladen. Mich haben SIE sogar in einer Auskunft mit Diarrhoe angesteeckt, und seit ich Schadenersatz fordere, sind SIE ständig hinter mir her. Aber ich lasse mir von IHNEN nichts gefallen, ich will Beitragsschadenersatz!
Nahlaam 29.05.2016 | 15:04
Sie haben eine LTA und die EM-Rente gleichzeitig beantragt? Also sind Sie nun in der Lage, eine LTA durchzuführen, dann können Sie - eigentlich - nicht erwerbsgemindert sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihr Widerspruch bezüglich der EM-Rente auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg haben. Es stellt sich mir die Frage, was Sie wollen: entweder eine Maßnahme, die hilft wieder in Arbeit zu kommen oder die EM-Rente, weil nichts mehr geht....
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