Hallo, ich wurde vor Jahren von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, daher kann ich nicht mehr zurück.
Wärend meiner Arbeitslosigkeit hat das Arbeitsamt diese Kosten (für die PKV) übernommen. Nun soll ich Übergangsgeld für die Dauer der LTA bekommen, wird die PKV ebenfalls übernommen, die gestzliche KK würde ja.
15.10.2015, 17:09
von
nobi
15.10.2015, 17:47
von
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Während der LTA mit Ü-Geldbezug besteht gem. § 44 SGB IX Anspruch auf Zuschuß zu den Aufwendunge zur PKV.
Als Zuschuss ist nach § 258 Satz 2 SGB V, § 61 Abs. 5 Satz 2 SGB XI der Betrag zu zahlen, der vom Rehabilitationsträger als Beitrag bei Krankenversicherungspflicht (unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes) zu zahlen wäre, höchstens jedoch der Betrag, der an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen ist.
16.10.2015, 09:32
Experten-Antwort