Endlich ist die LTA bewilligt worden.Allerdings nach Widerspruch (2019).Nun bin ich schon ausgesteuert und beziehe seit Oktober Arbeitslosengeld.Wer zahlt jetzt weiter?Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der RV? Wie wird das dann berechnet?
Ist es ratsam den Reha Berater selbst anzurufen, zwecks Termin?Danke für eure Antworten
07.10.2020, 15:48
von
Andrea
07.10.2020, 15:59
von
Valzuun
Ob DRV neben der eigentlich LTA weitere Leistungen (z.B. Übergangsgeld) leistet hängt ganz maßgeblich davon ab, welche Art von LTA bewilligt wurde.
Geht es um eine Umschulung kann Übergangsgeld während des Zeitraums dieser Umschulung erbracht werden. Ist ein Arbeitgeberzuschuss zugesagt erbringt die DRV keine weiteren Leistungen.
In Ihrem bleibt also vermutlich -zumindest vorerst- alles beim Alten.
Und natürlich können Sie jederzeit direkt Ihren Rehaberater anrufen. Dazu ist bei konkreten Fragen sogar zu raten.
08.10.2020, 08:46
Experten-Antwort