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Experten-Antwort

LTA Verpflegungspauschale im "Homeoffice"

von Kaffeebohne30.06.2021 | 15:31
498 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe gerade eine Weiterbildung begonnen, die aufgrund Corona im HomeOffice im virtuellen Klassenzimmer stattfindet. Nun ist es so, das ich mir zwecks der Verpflegungspauschale unsicher bin, denn ich habe da zwei verschiedene Aussagen bekommen. Ich hoffe das irgendwer mir da weiterhelfen kann. Erste Aussage: "Im HomeOffice wird keine Verpflegungspauschale gezahlt da man ja daheim ist" Zweite Aussage von einer Bekannten die gerade umschult bei der DRV: "Ich bin im HomeOffic und bekomme weiterhin die Verpflegungspauschale" Was ist denn nun korekt? Ich bin ja trotzdem 8 Std. in der Schule - nur daheim - und muss mich ja auch verpflegen und bekomme kein Essen von der Einrichtung gestellt. Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen. Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2021 | 16:50

Hallo Kaffeebohne,

wir schließen uns der Antwort von Siehe hier an.

Sie können die Verpflegungskostenpauschale bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen und werden dann einen entsprechend begründeten Bescheid erhalten.

3 Antworten

Kaffeebohneam 30.06.2021 | 16:15
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Fahrtkosten fallen im HomeOffice ja nicht an - dann kann man auch nicht welche angeben - das ist mir bewusst. Jedoch mit der Verpflegungspauschale erschliesst sich mir nicht ganz. Die Bildungsstätte bietet generell kein Essen an - ergo hätte ich mich mit der V-pauschale versorgen müssen. Im HomeOffice bietet mir auch keiner ein Essen an - muss ich denn jetzt hungern? Meine Bekannte hat ihren HO platz angegeben bei der DRV. Ich möchte es nur verstehen
Siehe hieram 30.06.2021 | 15:52
Verpflegungskosten und auch Fahrtkosten werden in Anlehnung an das Reiskostenvergütungsgesetz bezahlt. Hierfür ist die für die Verpflegungspauschale eine Abwesenheit von zuhause >8h verbindlich vorgesehen. Im Homeoffice fällt keine Abwesenheit von zuhause an, deshalb kann die Verpflegungspauschale auch nicht bezahlt werden. Es werden ja auch keine Fahrtkosten erstattet, die im HomeOffice ebenfalls nicht anfallen. Im Übrigen gibt es entweder Verpflegung (in der Bildungsstätte - mit der dann auch abgerechnet wird) ODER eine Verpflegungspauschale, von der Sie dann vor Ort Ihre Mahlzeiten bezahlen. Beides parallel ist nicht möglich. Wenn dies bei Ihrer Bekannten anders gehandhabt wird, dann hat sie vielleicht einfach nicht angegeben, dass auch sie im HomeOffice lernt...? Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie aber, wenn Sie die Kosten bei Ihrer zuständigen DRV beantragen. Im zu erwartenden Ablehnungsschreiben steht dann auch eine rechtliche Begründung drin, gegen die Sie Widerspruch erheben könnten.
Siehe hieram 30.06.2021 | 16:38
Wenn Sie normal arbeiten, werden Sie auch nicht von Ihrem Arbeitgeber verpflegt, außer Sie befinden sich auf 'Reisen'. Und eine Verpflegungspauschale ist dafür gedacht, dass man sich, wenn man sich außerhalb der eigenen Wohnung (mit Kochmöglichkeiten, gefüllten Kühlschrank oder nahe gelegenen bekannten Einkaufsmöglichkeiten) ebenfalls verpflegen kann. Als 'normaler' Arbeitnehmer erhalten Sie Ihr Gehalt. Von dem Sie sich dann zuhause verpflegen. Außer Sie sind berufsbedingt länger als 8h außer Haus. Als Umschüler erhalten Sie stattdessen Übergangsgeld. Von dem Sie sich dann zu Hause verpflegen. Außer Sie sind umschulungsbedingt länger als 8h außer Haus. Warum sollte ein Umschüler besser gestellt sein, als ein Arbeitnehmer? Fragt sich der Gesetzgeber und versucht dies also in den maßgeblichen Regelungen zu berücksichtigen. Weshalb das bei Ihrer Bekannten also anders gehandhabt wird, kann hier auch nicht beantwortet werden (jedenfalls fällt mir dafür kein nachvollziehbarer Grund ein - außer, es handelt sich um einen anderen Regionalträger?? Der allerdings müsste eigentlich nach den gleichen Gesetzesvorgaben handeln...). Und in Ihrem Fall könnten Sie natürlich auch erst einmal telefonisch diese anscheinend unterschiedlich gehandhabte Anwendung hinterfragen, ohne gleich das 'Widerspruchsfass' zu öffnen. Oder Sie warten auch noch die Antwort des 'Experten' (als solcher gekennzeichnet) ab, der hat heute aber wohl schon Feierabend.
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