Dieses Forum ist leider nicht geeignet, Einzelfälle umfassend zu lösen. Nur soviel:
Bei der Auswahl der LTA-Leistungen - durch den Rentenversicherungsträger - werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt (§ 33 Abs. 4 S. 1 SGB IX). Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt.
Sie solten sich also unbedingt selbst informieren (z. B. BIZ in der Agentur für Arbeit, Internet usw. usw.) und sich überlegen, was für Sie in Frage kommen könnte. Vielleicht ist ja auch die o. a. Berufsfindungsmaßnahme eine Möglichkeit. Dabei werden die persönlichen Möglichkeiten und Fähikgeiten ausgelotet und festgestellt.
Nach wie vor gilt aber weiterhin: Diese Informationen ersetzen in keinem Fall eine / mehrere Beratungen duch den Rehabilitations-Fachberatungsdienst. Wenn Sie mit Ihrem Berater nicht zurecht kommen, können Sie ja um eine andere Beraterin / einen anderen Berater bitten.
Auch besteht die Möglichkeit sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, z. B. mit einem Antrag auf eine Berufsfindungsmaßnahme oder der Bitte um einen anderen Berater.