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LTA: Wer nennt geeignete Maßnahme?

von Kira06.05.2010 | 19:27
6019 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe Antrag auf Leistung am Arbeitsleben bei der DRV gestellt. Ich wollte mal generell wissen, wer eigentlich eine geeignete Maßnahme raussucht? Ich dachte, der Leistungsträger selbst?! Arbeits-Agentur und med. Gutachter der DRV haben mich nämlich gefragt, welche Maßnahme ich mir denn vorstelle. Das Problem ist, dass ich wg. meiner kleinen Kinder nur eine Maßnahme in Teilzeit besuchen kann und das örtl. Berufsförderungswerk bietet nur Maßnahmen in Vollzeit kann. Muß ich denn selbst nach einer Maßnahme suchen? Und wie kann ich das? Wo finde ich da Informationen? Auch der Reha-Berater der DRV ist mir keine Hilfe. Der bzw. die ist nämlich der Ansicht, ich hätte keinen Anspruch auf eine Teilzeit-Maßnahme (meine Kinder seien mein Privatvergnügen). Was soll ich denn machen? Wie komme ich an Informationen? Vielen Dank im voraus für Antworten! Kira

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dieses Forum ist leider nicht geeignet, Einzelfälle umfassend zu lösen. Nur soviel:

LTA-Maßnahmen gibt es sehr wohl in Teilzeit. Es gibt neben den Berufsförderungswerken, die ganz gezielte Angebote z. B. für Alleinerziehende oder Frauen vorhalten, auch andere Einrichtungen, die solche Maßnahmen anbieten.

Bei der Auswahl der LTA-Leistungen - durch den Rentenversicherungsträger - werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt (§ 33 Abs. 4 S. 1 SGB IX). Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt.

Sie solten sich also unbedingt selbst informieren (z. B. BIZ in der Agentur für Arbeit, Internet usw. usw.) und sich überlegen, was für Sie in Frage kommen könnte. Vielleicht ist ja auch die o. a. Berufsfindungsmaßnahme eine Möglichkeit. Dabei werden die persönlichen Möglichkeiten und Fähikgeiten ausgelotet und festgestellt.

Nach wie vor gilt aber weiterhin: Diese Informationen ersetzen in keinem Fall eine / mehrere Beratungen duch den Rehabilitations-Fachberatungsdienst. Wenn Sie mit Ihrem Berater nicht zurecht kommen, können Sie ja um eine andere Beraterin / einen anderen Berater bitten.

Auch besteht die Möglichkeit sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, z. B. mit einem Antrag auf eine Berufsfindungsmaßnahme oder der Bitte um einen anderen Berater.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, bitte ich um Entschuldigung. Das war nicht meine Absicht. Ich kann gerne Einzelfall durch individuell ersetzen.

In diesem Forum können nur allgemeine (!) Fragen beantwortet werden. Von daher habe ich Ihre Fragen als Einzelfall-Fragen eingeordnet und als nichts anderes.

Es geht ganz konkret um Ihren derzeit bei einem Rentenversicherungsträger laufenden Antrag. Dazu kann ich einfach keine konkreten Aussagen machen. Ich kenne die Akte nicht.

Zu Ihrer Frage - Wo finde ich ein Liste von konkreten Angeboten zur berufl. Reha? -

Eine Liste finden Sie z. B. unter www.arge-bfw.de (Seite der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke) oder unter www.talentplus.de (Seite von rehadat). Einzelne Einrichtungen haben noch weitergehende Infos (z. B. www.diakonie-michaelshoven.de - Teilzeitausbildung).

Eine Gesamtliste über sämliche (Teilzeit)Angebote aller möglichen Anbieter im gesamten Bundesgebiet ist mir nicht bekannt.

Und erneut: Sie können und sollten genau diese Fragen auch Ihrem Rehabilitationsfachberater oder Ihrem Sachbearbeiter bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

7 Antworten

Nixam 06.05.2010 | 19:44
Sie haben ein Problem: Es gibt keine oder kaum Massnahmen, die man in Teilzeitform machen kann. Nix
Kiraam 06.05.2010 | 19:49
Hallo Nix, und was bedeutet das? Habe ich kein Anrecht auf eine berufl. Reha, nur weil ich Mutter und leider krank geworden bin?! Ich kann doch kein Einzelfall sein! Gibt es Frauenbeauftragte bei der DRV? Sind hier im Forum weitere betroffene Mütter, um Erfahrungen auszutauschen? Grüße, Kira
????am 06.05.2010 | 21:52
Hallo Kira, schreiben Sie an die Arbeitsministerin. Die könnte ein Interesse haben, sich damit zu profilieren. Ansonsten könnten Sie ja studieren, denn das geht in Teilzeit. Wenn es nix anderes gibt, liegt der Schwarze Peter bei den Sozialleistungsträgern.
Agnesam 07.05.2010 | 07:19
Ihr Fachwissen in allen Ehren, aber das würde ich so nicht sagen. Ich habe ne medizinische und berufliche Reha in Teilzeit gemacht. Eine Reintegrationsmaßnahme in Teilzeit. Und demnächst mache ich noch eine Reintegrationsmaßnahme in Teilzeit. Aber ich mache die Maßnahmen wegen meiner verminderten Belastungsfähigkeit in Teilzeit. Gruß
Kiraam 07.05.2010 | 10:43
@Experte: Ich halte es für diskriminierend, dass Sie mich als "Einzelfall" bezeichnen! Bezüglich selbst informieren: werden Sie doch mal konkret! Nennen Sie mir Internetadessen! Meinen Sie nicht, dass ich nicht selbst schon im BIZ war oder auf "kursnet" der Agentur. Ich googlen kann ich - leider komme ich auf keine Ergebnisse! Oder was meinen Sie, weshalb ich hier in diesem Forum die Frage stelle? Seit einem Jahr werde ich schon von seiten der Ämter vertröstet. Wenn mein Mann nicht für mich sorgen würde, wäre ich längst Sozialhilfeempfänger. Natürlich habe ich mir längst überlegt, was für mich in Frage kommen könnte. Aber das fällt unter die Kategorie "Wünsch' Dir was." Woher soll ich wissen, ob meine Vorstellungen realistisch sind, wenn ich nicht weiss, welche Angebote es gibt? Daher nochmal die Frage, die ich im Übrigen für keinesfalls einzelfall-spezifisch, sondern für sehr allgemeingültig halte: Wo finde ich ein Liste von konkreten Angeboten zur berufl. Reha? Bitte, bitte, nennen Sie mir doch eine Quelle!
???am 07.05.2010 | 11:46
Warten Sie doch erstmal ab, ob bei Ihnen der Reha-Fall anerkannt wird. Dann überlegen Sie sich, in welchem Bereich (sozial, medizinisch, kaufmännisch ...) Sie sich eine Berufstätigkeit vorstellen können. Dann können Sie auch in der gewünschten Sparte sich nach konkreten Berufen umsehen. Und die nennen Sie dann im Beratungsgespräch ihrem Fachberater und fragen ihn, wie Sie in diese Richtung einsteigen können. Bedenken Sie aber, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht gleichbedeutend mit einer Umschulung oder Maßnahme. Die konkrete Leistung wird vom Träger festgelegt. Vielleicht reicht es aus dessen Sicht auch aus, einem einstellungswilligen Arbeitgeber (den Sie selbst suchen müssen) einen Lohnkostenzuschuss zu zahlen. Sie machen sich im Augenblick schon Sorgen um Dinge, die noch gar nicht zur Debatte stehen. Schonen Sie Ihre Nerven und warten Sie den ersten Schritt = Bescheid der DRV über die Anerkennung des Reha-Falles ab.
Seppam 07.05.2010 | 14:59
Müssen sich Experten, die sich wirklich bemühen, eigentlich beschimpfen lassen?
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