Hallo Angsthase,
im Vordergrund steht in Ihrem Fall erst einmal der Widerspruch, da der Antrag abgelehnt wurde.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten.
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Sicherlich ist es Hilfreich, sich mit einem Reha-Berater zusammenzusetzen, da dieser das Verfahren bis zur Wiedereingliederung begleitet und überwacht und mit Ihnen gemeinsam koordiniert.