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Experten-Antwort

lta wurde abgebrochen

von ralle08.04.2012 | 17:32
2265 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich befand mich in einer teilhabe am arbeitsleben, diese wurde seitens der drv aus gesundheitlichen gründen abgebrochen, könnte einen neuen antrag stellen wenn ich wieder gesundheitlich dazu in der lage bin was passiert solange ist bis dahin die kk für mich zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich Ihrer Fragestellung nach einem erneuten Antrag würde ich mich an Ihrer Stelle zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

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5 Antworten

KSCam 08.04.2012 | 20:13
Zu einer konkreten Antwort gibt Ihre Frage rein gar nichts her. Bei Arbeitsunfähigkeit könnte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen; Sie könnten auch arbeitslos sein und ALG 1 oder 2 erhalten; sofern Sie noch einen Job hätten könnten Sie diesen übergangsweise weitermachen und Lohn bekommen, bis sich was neues ergibt; letztendlich könnten Sie auch einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung haben. Wer hier soll das wissen? Eine Anmeldung zur persönlichen Beratung z.B. bei Ihrem Rehaberater könnte Sie weiterbringen.
ralleam 09.04.2012 | 07:40
hallo vielen dank für die antworten, ja ich stehe zur zeit etwas neben mir sorry, werde mehr infos geben. alg anspruch habe ich nicht, war vor lta maßnahme arbeitslos ohne leistungsbezug, da der antrag mit wiederspruch sehr lange gedauert hat, die letzten arbeitsplätze aus gesundheitlichen gründen verlohren, in meinen erlehrnten beruf nur noch unter drei stunden arbeitsfähig (von reha und mehreren gutachtern bestätigt), mein rehaberater hat bisher nur wenig an information für mich gehabt, wenn man ein gespräch wollte musste man schon druck machen und das der rehaberater die maßnahme beendet wird hat mir auch der maßnahme träger erzählt, habe von meinen berater nichts mehr gehöhrt, nun hatte ich post von der drv das die maßnahme aus gesundheitlichen gründen beendet ist und das arbeitsamt sagte mir das ich mich bei ihnen erst wieder melden soll wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin. sorry nochmal
Tippi Dirnelcham 08.04.2012 | 23:02
Halloo, lieber user "ralle"! Tja, ne besser Antwort als von KSC können Sie wohl auch vom Experten am Dienstag nicht erwarten..tztz ..:) Trotzdem noch ein recht schönes Rest-Osterfest im Kreise der Familie :) MfG... ----------Tippi..!!..
???am 10.04.2012 | 07:54
Wenn Sie krankgeschrieben sind, sollten Sie das Ihrer Krankenkasse mitteilen. Sie erhalten dann Krankengeld.
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