Hallo Raq,
Voraussetzung für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes ist, dass der Leistungsempfänger entweder arbeitsunfähig ist und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht oder ihm eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann. Beide Voraussetzungen sind alternativ zu prüfen.
Bitte lassen Sie Ihren Anspruch auf Zwischenübergangsgeld wegen Arbeitsunfähigkeit zeitnah direkt durch die Reha-Sachbearbeitung prüfen.
Ein möglicher Anspruch könnte nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug bestehen.