ich habe von Oktober 2014 bis Februar 2015 an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen, die durch die DRV Bund gefördert wurde. Gestern, am Freitag fand die Abschlussprüfung zu dieser Maßnahme bei der IHK statt. Zwischen Unterrichtende und IHK-Prüfung lagen 10 Tage. Ich bin gestern im Prüfungsgebäude der IHK nach der Prüfung gestürzt. Heute habe ich schlimme Schulterschmerzen und werde am Montag zum Arzt gehen. Ist dies ein Arbeitsunfall? Ist man im IHK-Prüfungsgebäude durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert? Wo ist das gesetzlich geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Marianne
07.03.2015, 23:09
von
Schade
Ob das ein Arbeitsunfall ist fragen Sie bitte bei der BG.
Was nützen Ihnen Meinungen im Rentenforum.
Wenn einer nach der Prüfung eine Kiste Bier gelehrt hat und dann umgefallen ist, war es sicher kein Arbeitsunfall.
09.03.2015, 15:50
von
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Das können wir Ihnen leider nicht beantworten, da es sich hier um ein Rentenversicherungsforum handelt.
Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an die Berufsgenossenschaft.