Hallo Jens,
ich bin auch seit kurzem in einer WfbM und bekomme nun dieses Übergangsgeld.
Hatte hier eine ähnliche Frage gestellt, die vom Experten leider für mich nur sehr unbefriedigend beantwortet wurde. Aber vielleicht können Sie ja für sich etwas aus den Antworten herausziehen
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=18844
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=18900
Was dort mit keinem Wort erwähnt wurde: dass nach Ermittlung des ehemaligen tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts und Berücksichtigung der Rente die Rechnerei erst richtig los geht.
Ich schreibe Ihnen hier mal den Rechenweg aus meinem Bescheid ab, vereinfacht und mit anderen BEISPIELZAHLEN.
1. mtl. tarifliches Arbeitsentgelt brutto = 2.400,00 EUR
2. vervielfältigt mit 12 Monaten ergibt ein jährliches Arbeitentgelt von: 28.800,00 EUR
3. davon 65% = 18.720,00 EUR
4. geteilt durch 360 Tage ergibt die Berechnungsgrundlage von 52,00 EUR
5. Das Übergangsgeld beträgt 68% dieser Berechnungsgrundlage
Das sind hier 35,36 EUR kalendertägl.
[bin mir nicht sicher, kann sein wenn man Kinder hat, sind es statt 68% wohl 75% ? Aber ich weiß nicht, ob das nur gitl, wenn man für die Kinder noch Kindergeld bekommt oder auch, wenn die Kinder schon erwachsen sind, ich glaube letzteres? Oder bezieht sich der Kinderfaktor schon auf die 65% von Punkt 3? Also ich habe keine Kinder, deshalb ist diese Rechnung für Leute mit Kindern vermutlich nicht 1:1 gleich, siehe auch Punkt 8]
6. Davon wird abgezogen Einkommen (§52 SGB IX) / sonstige Geldleistungen
Beispiel:
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 600,00 EUR
Diese Rente geteilt durch 30 Tage sind 20,00 EUR kalendertägl.
7. kalendertägliches Übergangsgeld (Punkt 5) minus kalendertägliches Einkommen (Punkt 6) = 35,36 EUR minus 20,00 EUR = 15,36 EUR kalendertägliches Übergangsgeld
8. Davon wird noch ein "Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung" § 55 Abs. 3 SGB XI abgezogen. Das hat aber auch wieder irgendwas mit Elternschaft zu tun und die Rechnung habe ich auch nicht verstanden (was ist hier das "Regelentelt"?), deshalb hier einfach nur wörtlich der Text aus meinem Bescheid:
"Ein Nachweis über eine Elternschaft liegt uns nicht vor. Es ist daher ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% x 80% des Regelentgeltes (Dieser Wert beträgt höchstens 80% der täglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung.) an die Pflegekasse abzuführen."
gruß
elfi