Grundsätzlich können Sie sich für freiwillige Beiträge oder für die Pflichtbeiträge auf Antrag entscheiden. Bei freiwilligen Beiträgen können Sie die Beitragshöhe selber bestimmen. Bei manchen Konstellationen ist es aber besser, wenn man Pflichtbeiträge entrichtet (z.B. Versicherungsschutz bei der Erwerbsminderungsrente). Um das Für und Wider in Ihrem speziellen Fall richtig abwägen zu können muss man die Vorversicherungszeiten kennen. Bitte setzen Sie sich doch mit der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Verbindung und vereinbaren Sie dort einen Termin zur Beratung.
Zur Fristwahrung bei der Pflichtversicherung reicht es, wenn Sie der DRV ein formloses Schreiben zusenden und die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) 6 grundsätzlich beantragen. Schreiben Sie bitte dazu, dass Sie einen Termin zur Beratung am ......... vereinbart haben und danach über die Aufrechterhaltung des Antrages befinden werden.