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Experten-Antwort

Lücke im Rentenverlauf

von Angelika Langer06.09.2010 | 21:22
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7 Antworten

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Hallo, seit 1.7.2010 bin ich selbständig. Ich habe jetzt den Bescheid erhalten, dass ich nicht per Gesetz versicherungspflichtig bin. Nun habe einen Antrag zur freiwilligen Versicherung gestellt. Sollte es irgendwann mal dazu kommen, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen muß, dann muß folgendes erfüllt sein.Vor dem 1.1.84 eine Wartezeit von 5 Jahren (trifft für mich zu) und vom 1.1.84 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftszeiten belegt sein. Nun mußte ich feststellen das ich eine Ausfallzeit vom 28.11.1988-31.12.1988 habe. Kann man für den Monat Dezember 1988 noch eine Nachzahlung veranlassen? Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Haseam 07.09.2010 | 08:39
Sollten Sie diese Lücke bei Aufendhalt im Beitrittsgebiet aufweisen wäre nichts zu veranlassen, da eine anrechnungsfreie Zeit dafür zu speichern wäre.
Angelika Langeram 07.09.2010 | 10:40
Sollte ich irgendwann wieder pflichtversichert sein, sei es auf Antrag oder ich bin wieder bei einem Arbeitgeber beschäftigt, dann spielt diese Lücke keine Rolle für die EM-Rente? Danke für die Antworten
Angelika Langeram 07.09.2010 | 15:04
Hallo, ja ich habe damals im Beitrittsgebiet gewohnt. Vielen Dank für die Antworten. Liebe Grüße Angelika Langer
W*lfgangam 06.09.2010 | 21:36
Hallo Angelika Langer, leider nein. Diese Lücke ist und sie bliebt auch so. Damit haben Sie die (Sonder-)Voraussetzung zur Aufrechthaltung des EM-Schutzes leider nicht erfüllt: - lückenloses Versicherungsleben seit 1984 - und dann erst laufende Beiträge zur Aufrechterhaltung dieses Anspruches Evtl. machen freiwillige Beiträge noch ein wenig Sinn, um die 35 Versicherungsjahre zu erreichen - für die Altersrente an langjährig Versicherte ab 63. Aber auch hier kann man später/zeitnah einsteigen, um die noch zu erreichen. Vielleicht hilft auch die Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige - zumindest sichert es den weiteren Anspruch auf die EM-Rente. Kann aber ganz schön kosten, deswegen Sie sich besser vor Ort beraten lassen, ob freiwillige Versicherung, Pflichtversicherung und ob sich das alles rechnet. Gruß w.
Agnesam 07.09.2010 | 10:53
Richtig, wenn Sie dann in den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt der EM 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge nachweisen können. Sie sollten aber unbedingt noch die Frage von @Hase beantworten. Haben Sie damals im Beitrittsgebiet gewohnt? Agnes
Agnesam 08.09.2010 | 09:24
Hallo Angelika, dann ist alles klar: Sie haben keine Lücke, da allein der Wohnsitz im Beitrittsgebiet diese Lücke schließt. Sie können also auch mit freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz für Erwerbsminderungsrenten aufrecht erhalten. Gruß von Agnes
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