Hallo,
seit 1.7.2010 bin ich selbständig. Ich habe jetzt den Bescheid erhalten, dass ich nicht per Gesetz versicherungspflichtig bin.
Nun habe einen Antrag zur freiwilligen Versicherung gestellt.
Sollte es irgendwann mal dazu kommen, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen muß, dann muß folgendes erfüllt sein.Vor dem 1.1.84 eine Wartezeit von 5 Jahren (trifft für mich zu) und vom 1.1.84 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftszeiten belegt sein. Nun mußte ich feststellen das ich eine Ausfallzeit vom 28.11.1988-31.12.1988 habe. Kann man für den Monat Dezember 1988 noch eine Nachzahlung veranlassen?
Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.