meine Tochter hat folgendes Problem: Sie war bis 09/2018 bei der Firma beschäftigt, in der sie auch gelernt hat. Ab September war sie in einem ruhenden Arbeitsverhältnis und hat eine Techniker Schule besucht. Dann wurde sie ab 6.11. Krank/Unfall. Sie musste die Schule abbrechen. Eine Schulbescheinigung liegt uns bis zum 28.1.2019 vor. Ihr Arbeitgeber beschäftigt sie wieder zum 01.02.2019. Es wurde ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag erstellt. (Der Ursprungsvertrag war ja wegen der Ausbildung ruhend.) Im Moment ist sie noch krankgeschrieben.
Entsteht nun wegen den drei Tagen im Januar eine Lücke in der Rentenversicherung? Oder wird der ganze Januar angerechnet.
Müssen wir irgendetwas veranlassen bei der Rentenversicherung?
Bei der Krankenkasse lief alles normal. Dort müssen wir extra nichts machen. Der Krankengeldantrag läuft dort.