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Lücke im Versicherungsverlauf

von Walltraud25.08.2009 | 13:51
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8 Antworten

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Bei mir besteht wahrscheinlich eine Rentenlücke in der Zeit vom 1.10.2006-31.7.2007. Kann man solche Lücken noch schließen? Meine Kinder sind 1992 und 1994 geboren. Bzw. kommt bei Lücken nur noch die Regelaltersrente in Frage? Bin 1968 geboren. Könnte ich noch eine andere Rentenform in Anspruch nehmen? Die Frage stelle ich, weil ich zur Zeit arbeitslos ohne Bezüge bin und mich gerne abmelden würde, da die Gespräche in letzter Zeit zunehmend unfreundlicher werden. Wenn für mich sowieso nur die Regelaltersrente bleibt, dann würde ich mich nicht mehr arbeitslos melden. Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich. Walltraud

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie insgesamt die große Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten haben erhalten Sie die Rente mit 63 (langjährig Versicherte) aber mit 14,4% Kürzung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Beitrag".

6 Antworten

Walltraudam 25.08.2009 | 14:16
Ich bin 40 Jahre alt. Kann ich den die Wartezeit von 35 Jahren mit einer Lücke im Jahr 2006-2007 überhaupt noch erreichen?
Beitragam 25.08.2009 | 14:21
Warum denn nicht? Wenn Sie zB 1984 angefangen haben zu arbeiten (z.B. Lehre), dann bis 2005 und dann wieder ab 2008 bis 2031 (63.Lj.) dann kommen sogar runde 44 Jahre zusammen. Eine Lücke von 2 Jahren macht also nichts zunichte hinsichtlich des Erreichens von 35 Jahren, wozu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Schulzeiten, Zeiten der Alo ohne Leistungen oder Kindererziehungszeiten zählen.
Walltraudam 25.08.2009 | 14:32
Dankeschön für die Antwort. Ich habe immer gedacht die Wartezeiten müssten lückenlos am Stück nachgewiesen werden.
Öhaam 25.08.2009 | 15:25
Keine Angst - die Mitarbeiter der BA werden ab 28.09. wieder freundlicher (Statistikdruck!) und wenn Sie richtig wählen, dann bekommen Sie auch einen der 4 Mio. neuen, sozial-vers.pfl. Jobs...nur Mut!!!
Tschackaam 25.08.2009 | 14:56
Hallo Walltraud, kann Ihnen nur dringend raten sich schnellstmöglich in eine Beratungsstelle der DRV zu begeben!!!! Ihr Lücke im Versicherungsverlauf ist m.E. nach noch größer, denn eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist nur anrechenbar, wenn eine vorangegangene versicherte Beschäftigung in Folgemonatsfrist unterbrochen wurde. Ich befürchte, dass ist bei Ihnen nicht der Fall! Auch sollten Sie sich schlau machen, welche Alternativen es gibt um wieder einen Anspruch (Schutz) zur Erwerbsminderungsrente zu erhalten/erwerben. Ich denke da an einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Aufstockung). Sie sehen, nur an später denken ist auch nicht alles. Das hier und jetzt ist auch wichtig!!! Bitte unbedingt informieren! LG Tschacka
... ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen ...am 27.08.2009 | 19:38
Eigentlich müssten die aber alle schon fast auf den Hüften laufen, denn bekanntlich machen Lügen ja kurze Beine. Ob nun 4 Mio. Jobs, Reichtum für alle oder Steuersenkungen in Aussicht gestellt werden, das macht bei der Verdummung des Stimmviehs nun wirklich keinen großen Unterschied.
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