Mein Krankengeld endet nach 78 Wochen 6 Monate vor der Altersrente nach 45 Jahren.
Wer zahlt in den 6 Monaten dazwishcen, da ich weiter krank bin.
Mein Krankengeld endet nach 78 Wochen 6 Monate vor der Altersrente nach 45 Jahren.
Wer zahlt in den 6 Monaten dazwishcen, da ich weiter krank bin.
Wer zahlt in den 6 Monaten dazwishcen, da ich weiter krank bin.
Hallo User Sonnenschein,
wie User Blix Ihnen bereits mitgeteilt hat, könnten Sie in den verbleibenden 6 Monaten ggfs. Leistungen von der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit haben, werden diese Beiträge nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, aber bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Wichtig ist, dass Sie bereits vor Ende des Krankengeldes die erforderlichen 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erfüllt haben.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Wer zahlt ist immer eine schöne Frage.
Kommt darauf an was Sie tun.
Fammileinversicherung ALG1 ALG2 oder freiwillige Versicherung oder privat
Kommt darauf an was Sie tun.
Fammileinversicherung ALG1 ALG2 oder freiwillige Versicherung oder privat
Kommt darauf an was Sie tun.
Fammileinversicherung ALG1 ALG2 oder freiwillige Versicherung oder privat
Da es in Deutschland aber eine Versicherungspflicht gibt, muss man sich dann freiwillig versichern, sofern kein Anspruch auf ALG I besteht. Oder bei einer privaten Versicherung, was allerdings daran scheitern könnte, dass die einen Fastrentner nicht aufnehmen (oder nicht aufnehmen können können - ob es hier Einschränkungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis).
Auch die Familienversicherung kommt dann evtl. in Frage, sofern es einen Ehe-/Lebenspartner gibt.
Allerdings ist es NICHT so, wie 'Student' in seiner Aufzählung den Anschein erweckt, dass die Familienversicherung bezahlt. Über die könnte man lediglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Krankenversichert werden. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Bedarf bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass Sie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine EM-Rente (jetzt) beantragen können. Dann allerdings erhalten Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht abschlagsfrei. Während der Antrag auf EM-Rente läuft, erhalten Sie zwar noch kein Geld von der Rentenversicherung, aber ab Antragstellung wären Sie (wenn Sie zuvor auch pflichtversichrt waren) wieder pflichtversichert, dann in der KvDR.
Auch hierzu informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Die Frage, wer dann zahlt, bleibt also zunächst noch offen, bzw. müssen Sie dann mit den möglichen Stellen (Agentur für Arbeit/Jobcenter bzw. Amt für Grundsicherung) klären oder Sie werden privat unterstützt.
Darüber hinaus können Sie sich bezüglich der besonderen Voraussetzungen/Einschränkungen bei einer 'Altersrente 45',einer evtl. möglichen Erwerbsminderungsrente, oder falls Sie einen GdB von mindestens 50 haben, über eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte (oben nicht erwähnt, wäre aber evtl. auch eine Option) von Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten lassen . Dies ist auch telefonisch möglich. Die Kontaktdaten stehen entweder auf Ihrer letzten Renteninformation/Auskunft oder Sie nutzen rechts die Suchoption 'Beratungsstellen'.
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