Frage 1: Ob und wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit mitteilen. Wir empfehlen Ihnen daher sich bei der für Sie
zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren.
Frage 2: Die Auskunft wann und wie Sie kündigen müssen, muss Ihnen der Arbeitgeber -Personalbüro- (bzw. evtl. Betriebsrat, Personalrat) geben
Frage 3: Hinsichtlich Ihres möglichen Rentenanspruches empfehlen wir Ihnen, sich an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu wenden. Grundsätzlich gilt, dass der Rentenbeginn von Ihnen frei bestimmt werden kann. Ggf. sind jedoch bestimmte Fristen zu beachten. Eine nähere Beratung hinsichtlich der für Sie günstigsten Konstellation ist aufgrund der gemachten Angaben nicht möglich.
Frage 4: Die Erteilung des Rentenbescheides dauert bei vollständig geklärtem Versicherungskonto ca. 2 - 4 Wochen.