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Lücke zwischen ALG 1 Bezug und Beginn LTA

von Flori15.04.2019 | 17:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde bewilligt. Erst Anfang Juli kann es mit der Belastungserprobung losgehen. Ich beziehe derzeit ALG 1, was allerdings im Juni ausläuft. Kann ich für die Zeit zwischen Auslauf ALG 1 und Beginn der Belastungserprobung nun Zwischenübergangsgeld beantragen? Oder wie wird in solchen Fällen überbrückt? Danke

4 Antworten

H.am 15.04.2019 | 18:24
Da bleibt dann nur ALG 2 übrig H.
Floriam 15.04.2019 | 19:16
Laut Arbeitsagentur kommt ALG 2 nicht infrage, da ich unverschuldet in diese Situation gerate (aufgrund Wartezeiten / Bearbeitungszeit) und daher die Rentenversicherung für die Sicherstellung des Lebensunterhalts zuständig ist. Ist das gar nicht so?
???am 16.04.2019 | 08:15
Das sinnvollste wird sein, dass Sie einen Zweizeiler an Ihre DRV schicken und damit Zwischenübergangsgeld beantragen. Wenn Sie Glück haben, bekommen Sie es, wenn nicht, haben Sie etwas schriftliches für Ihr Jobcenter.
Floriam 16.04.2019 | 18:56
Danke für die Antworten. Eine medizinische Reha habe ich letztes Jahr gemacht, von dort aus wurde auch der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt (gleicher Rentenversicherungsträger). Da der Antrag während der medizinischen Reha gestellt habe, würde demnach Zwischenübergangsgeld infrage kommen? Da es kein Antragsformular gibt, werde ich formlos einen Antrag stellen.
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