Folgender Sachverhalt:
Meine Frau wurde aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis schwer krank. Während der Krankngeldzahlung wurde ein Rentenantrag gestellt.
Im Anschluss an die Krankengeldzahlung wurde Arbeitslosengeld 1 nach § 125 SGB III gewährt.
Die Rentenversicherung erteilte am 04.09.2011 einen positiven Rentenbescheid mit Rentenbeginn ab 01.10.2011.
Daraufhin stellte die Arbeitagentur das ALG 1 zum 04.09.2011 ein.
Nun ist dadurch eine Lücke vom 05.09.2011 bis 30.09.2011 entstanden.
Meie Frau verstarb Anfang Oktober infolge Ihrer schweren Erkrankung.
Welche Möglichkeiten habe ich, diese Lücke zu schließen bzw. welche Leistungen stehen meiner Frau in dieser Zeit zu.
Nach meinen bisherigen recherchen hat die Arbeitsagentur offenbar zu Recht bereits zum 04. 09.2011 eingestellt.
Bitte helfen Sie mir.