Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Tobias,
Sie geben an, dass die Rente rückwirkend gewährt wurde, also schon für die Vergangenheit. Da der 01. Mai in der Zukunft liegt, müssen Sie bereits im April einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie im April schon einen Rentenanspruch haben, sind Sie auch als Rentner im April krankenversichert. Im Rentenbescheid müsste diese Information enthalten sein.
Es geht nicht um die Krankenversicherung. Denn hier ist er bei rückwirkendem Anspruch in der KvDR versichert, wie der Experte schon schrieb, unabhängig davon, ob der Poster jetzt noch zum Sozialamt oder zur ARGE geht. Es geht aber, so der Poster nicht darauf verzichten mag, um mindestens 10 Tage, die ihm die AfA nicht mehr zahlt. Denn diese stellt de facto nach Bekanntgabe SOFORT die Zahlungen ein. Die AfA zahlt rückwirkend, d.h. das letzte Mal am 30.04.2020 bis zum 20.04.2020. DRV zahlt ebenfalls rückwirkend, erstmalig am 31.05.2020. Es fehlen also 10 Tage, die OHNE Darlehen abgefangen werden MÜSSEN von m.W. der ARGE. Ist reines Geld. Darüber hinaus kann er sich die 30 Tage im Mai vorfinanzieren lassen. Warum man das trotz Nahtlosigkeitsregelung so entschieden hat, ist mir unbegreiflich. Für die EM-Rentner purer Stress, das sagt einem keiner (!) und die Arbeitsagenturen können sich das ALG1 nach NahtlRg. ohnehin wiederholen/erstatten lassen.Bei voller EM ist nicht das JC sondern das Sozialamt im SGB XII zuständig. Für solche Fälle wurde 2017 extra eine eigene Norm geschaffen. Der Überbrückungskredit ist für solche Fälle gedacht. Unabhängig von der Höhe des Kredits muss nur die Hälfte der Höhe für Regelbarfstufe 1 zurückgezahlt werden. Ich habe knapp 800 Euro bekommen um die Lücke bis zur ersten Zahlung der DRV zu schließen und musste nur 200 Euro nochwas zurückzahlen.Danke für diesen ergänzenden/korrigierenden Hinweis, wenngleich die Beträge sicherlich auch von der Höhe der (rückwirkend) bewilligten Rente abhängig sein dürften. So aber kann der Fragesteller sich gleich an die richtige Stelle wenden, wenn denn nun zwischen Einstellung ALG I und erneuter rückwirkend geleisteter aber erst zum Monatsende ab Bewilligung der laufenden Zahlung geleisteter Betrag - also erst ab Ende Mai) ein 'Loch' über die Frage nach "wo bin ich Krankenversichert" hinaus entstehen sollte. Denn das wäre dann "dort" (also Sozialamt) und nicht hier im Rentenforum zu klären.
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