Hallo Bernd Ebener,
die anderen User haben Ihnen schon richtige Hinweise gegeben. Aus Sicht der Rentenversicherung kann nur festgestellt werden, dass Sie ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen und ab dem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (nach Ihren eigenen Angaben) ohne Abschläge in Renten gehen können. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kommt für Ihren Jahrgang nicht mehr in Frage und wäre außerdem ebenfalls mit Abschlägen verbunden gewesen.