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Experten-Antwort

Lücke zwischen EM-Rente und Altersrente

von Winifred04.06.2016 | 14:37
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 62 bekomme seit zehn Jahren eine unbefristete EM-Rente. Freunde von mir sind beruflich selbstständig und haben mir eine reguläre Vollzeit-Arbeitsstelle mit Tarifgehalt angeboten. Ich könnte im Herbst anfangen und wissen vollumfänglich über meine Gesundheit Bescheid. Meine EM-Rente ist ziemlich hoch, über 1500 netto. Aber wenn ich von dieser nahtlos in die Altersrente gehe, wären die finanziellen Verluste doch drastisch. Ist es richtig, dass die Altersrente genau so hoch ist, wie die EM-Rente, wenn man lückenlos den Status wechselt? Gibt es eine Art Sperrfrist, wenn man so wie ich, die Möglichkeit hat "kurz" vor der Altersrente noch einmal berufstätig zu sein? Was ist wenns doch nicht funktioniert? Muss ich dann erst wieder 18 Monate in die Rentenkasse einzahlen, bis ich Anspruch auf z. B. Reha habe? Wie werden die Zeiten des EM-Renten-Bezugs anerkannt, da ja keine Rentenbeiträge in den Jahren gezahlt wurden? Ich danke für Antworten und Tipps.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winifred,

der "Besitzschutz" in die Entgeltpunkte der EM-Rente bleibt Ihnen für 2 Jahre (24 Kalendermonate) erhalten - das heißt eine Altersrente, die innerhalb von 2 Jahren nach Ende einer EM-Rente beginnt, kann nicht niedriger sein, als diese (§ 88 SGB VI). Die Zeiten des EM-Rentenbezugs gehen als Anrechnungszeiten in die Berechnung der Altersrente mit ein - dies ergibt aber in der Regel keine große Auswirkung, da in der EM-Rente für die gleiche Zeit schon eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt wurde. Vielleicht sollten Sie sich einmal individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung (oder falls Sie vor Ort in der Gemeinde ein Versicherungsamt haben) beraten lassen, da ja offenbar noch viele Fragen der Ausgestaltung offen sind, die man hier im Forum so pauschal gar nicht beantworten kann...

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8 Antworten

Nahlaam 04.06.2016 | 14:45
Wechseln Sie direkt von der EM-Rente in eine reguläre Altersrente, bleibt der Zahlbetrag gleich, es sei denn, Sie haben nach der Festlegung der EM-Rente noch Entgeltpunkte erworben, die noch nicht berücksichtig wurden. Auf alle Fälle wird die Zahlung der Altersrente nicht niedriger sein, als die vorher gezahlte EM-Rente. Sie können diese Vollzeitstelle im Rahmen eines Arbeitsversuchs antreten, dann wird bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die EM-Rente nur noch zu 3/4, 1/2 oder 1/4 oder auch gar nicht ausgezahlt, der Anspruch bleibt aber bestehen. Scheitert der Versuch, lebt die EM-Rente wieder auf. Allerdings kann es bei längerem Ausüben dieser Vollzeitstelle auch dazu kommen, dass der Anspruch auf EM-Rente überprüft wird und dieser dann herunter gesetzt wird. Sprechen Sie Ihre Freunde doch auf die Möglichkeit eines Minijobs im Rahmen von 450 € an, dann können Sie das Arbeiten erst mal ausprobieren und sehen, wie es gesundheitlich klappt. Nach zehn Jahren plötzlich wieder voll ins Berufsleben einzusteigen, wirft schon die Frage auf, was hat sich denn nun verändert, dass Sie sich diese Vollzeittätigkeit zutrauen und sind Sie dann überhaupt noch erwerbsgemindert?!?
Fassungsloser Arbeiter, der diese Rente mitfinanziertam 04.06.2016 | 15:05
Hallo Schön, dass Sie eine Spontanheilung erlebt haben. Stellt sich tatsächlich die Frage, ob die em noch gerechtfertigt ist. Mütter sollen keine Rente bekommen, aber Rentner mit voller em , die dann plötzlich wieder Vollzeit arbeiten können. Da sollte die RV doch zügig überprüfen, ob die 1500 Euro noch in voller Höhe gezahlt werden müssen.
SozPolam 04.06.2016 | 15:46
Hier ist unbedingt eine Rentnerkontrolle angebracht. Wir werden Sie entsprechend vorladen und auch bei ihnen zu Hause genau kontrollieren. Das schreit ja geradezu nach Entzug der EM-Rente! Rentenschwindler gebt gut Acht, SozPol ist hier auf der Wacht!
Nahlaam 04.06.2016 | 16:22
Zitat von Winifred anzeigenausblenden
Schließen Sie den Minijob doch nicht gleich aus. Sie könnten diesen Arbeitsversuch z.B. auch für ca. 6 Stunden pro Tag bei 1 - 2 Tagen pro Woche versuchen, um zu sehen, wie Sie damit zurecht kommen. Klappt es, können Sie den Arbeitsplatz auf eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle erweitern, dann wird die Rente entweder gekürzt oder gar nicht mehr gezahlt. In Ihrem Rentenbescheid finden Sie auch die Angabe der Hinzuverdienstgrenzen, dort können Sie entnehmen, wie viel Sie verdienen können und zu welcher Kürzung es dann kommt.
Winifredam 04.06.2016 | 16:03
Danke für die Antworten. Dass es eine Möglichkeit gibt, einen "Arbeitsversuch", bei gleichzeitigem Bezug einer Teilrente zu machen, wusste ich nicht. Die ganzen Überlegungen für eine eventuelle Arbeit, bestehen erst seit drei Tagen. Von einer Spontanheilung kann wirklich keine Rede sein. Wer mich sieht - ohne mich zu kennen, weiß was ich meine... Einen 450€-Job möchte ich nicht antreten bei meinen Freunden. Diese Variante ist mir zu eingeegnt mit der täglichen Arbeitszeit. Meine Bewegungsabläufe sind extrem lamgsam, da bin ich knapp 3 h auf Arbeit, brauch aber unverhältnismäßig viel Zeit um z. B. aufzustehen und von A nach B zu kommen. Wenn ich dann noch Zeitdruck hätte, dass ich nach knapp 3 h die Arbeitsstelle verlassen muss, wärs mir zu stressig. An SozPol, machen Sie mal, meine Kontaktdaten erfahren Sie bei der NSA... Was haben Sie von diesen Anfeindungen? Ich bin wirklich froh, dass es mir vergönnt ist, diesen Gedankengang mal durchzuspielen. Ob das überhaupt realisierbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ich bin nicht "freiwillig" berentet oder neidisch auf die, denen es vermeintlich besser geht. Ich kenne auch niemanden der mit mir tauschen will. Das Leben ist schon extrem eingeschränkt, wenn mit Anfang 50 auf einmal ein Körperteile fehlen und Sinnesorgane nicht mehr funktionieren. Ich wünsche der Menscheit hier mehr Freundlichkeit, Empathie und Wohlwollen. Seid nicht so gehässig, dass macht Euch zu hässlichen Menschen, innerlich wie äußerlich.
Winifredam 04.06.2016 | 17:16
Ok, auch das ist mir neu (gut,mich habe mich auch vorher noch nie damit beschäftigt), ich dächte, dass es bei einem 450€-Job grundsätzlich! um eine regelmäßige Arbeitszeit von nicht mehr als 3 h täglich geht. Das eben bei EM-Rentenbezug dies nicht variierbar ist...? Ich trage jetzt alles Infos zusammen, damit ich überhaupt weiß, was ich für Fragen stellen muss. Danke Nahla.
W*lfgangam 04.06.2016 | 17:48
Hallo Winifred, zur (zulässigen) Arbeitszeit und EM lesen Sie auch diesen Beitrag, letzter Eintrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Zu Ihrer Ausgangsfrage: Sollte die EM-Rente nur wegen zu hohem Hinzuverdienst ruhend gestellt werden, ist bei der späteren Altersrente mind. der bisherige Betrag zu zahlen. Wird die EM-Rente wegen fehlender EM eingestellt, und liegt der Beginn der Altersrente mehr als 2 Jahre später, wird nach aktuellen Vorschriften neu gerechnet ...wer logisch denkt, gibt sein Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf 23. Monat zugunsten 1 Monat Altersrentenbezug auf, dann arbeiten Sie erneut volle Pulle weiter :-) Gruß w.
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