Wie sieht es bei folgendem Sachverhalt mit der Rentenversicherung aus:
Ende erste Berufsaufbildung Mitte Juni. Zum 01.08. wird eine zweite Berufsausbildung begonnen. Es handelt sich bei beiden Ausbildungen und betriebliche Ausbildungen mit Besuch der Berufsschule. In der Zwischenzeit würde keine Arbeitslosenmeldung erfolgen, da deine 4 wöchige Reise geplant ist. Entsteht hier eine Lücke im Rentenkonto?
Ich freue mich auch Rückmeldungen.