Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lückenfüller 10 Jahre KIBÜZ

von Quetschkommode26.01.2021 | 17:15
101 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Innerhalb von 10 Jahren nach Geburt eines KIndes sind im Rentenbescheid die Kindererziehungszeit, Zeiten mit Arbeitslosigkeit, Pflichbeitragszeiten und Leerzeiten aufgeführt. Ich möchte gern wissen, ob diese 10 Jahre Grundrentenzeiten sind oder ob Arbeitslosigkeit und Leerzeiten nicht mitzählen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2021 | 07:29

Hallo, Quetschkommode,

dem Beitrag von W°lfgang stimmen wir zu und wollen nichts weiter hinzufügen.

10 Antworten

W°lfgangam 26.01.2021 | 18:35
Hallo Quetschkommode, zu den Grundrentenzeiten allein zählt bereits komplett 'nur' die "Berücksichtigungszeit für Kindererziehung" bis zum 10. Lbj. des Kindes ...egal, welche Zeiten da parallel in diesen 10 Jahren schon/noch liegen und in diesen 10 Jahren für die Grundrentenzeiten separat mit-(nicht)mitzählen. Eine 'Doppelzählung' ist natürlich ausgeschlossen: *hey, ich habe doch parallel in diesen 10 Jahren auch noch 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet/Pflichtbeiträge, macht also 13 Jahre = NEIN, max. 121 Monate. Ihre Überschrift ist insofern schon teils richtig, nicht nur Lückenfüller, sondern hier quasi komplett 10 Jahre aus KiBÜZ, der Inhalt der weiteren Zeiten ist ohne Bedeutung. Der 'richtige' Link zum einfachen Verstehen der Grundrentenzeiten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr… Gruß w.
W°lfgangam 29.01.2021 | 16:08
Hallo Quetschkommode, .... max. 121 Monate..... Gruß w.
Danke. Jetzt suche ich mir im Rentenbescheid die Finger wund ! Woher kommt der 1 Monat ? zwischen Geburtstag des KIndes und dem ersten Tag des Folgemonats ?
Hallo Quetschkommode, Beispiel: *15.01.1998: BÜZ bis 14.01.2008 ...der Januar zählt also doppelt = 121 Monate, 120 Monate würden sonst schon Dez. 2007 enden. Lediglich bei Geburt am 01. eines Monats (Lebensalter 10. Lbj. im Vormonat vollendet) sind es 'nur' 120 Monate. Rd. 95 % der Versicherte mit BÜZ erhalten daher mehr als die 10 Jahre BÜZ/bezogen auf 1 Kind ...den 1 Monat obendrauf :-) Gruß w. PS: > Jetzt suche ich mir im Rentenbescheid die Finger wund ! Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe (einfacher les-/verstehbar + und für diverse Folgeüberlegungen sinnvoller) oder ist in den Versicherungsverlauf neben allen anderen Versicherungszeiten 'reingepresst' worden (sehr 'übersichtlich' nachvollziehbar ;-)), dann bitte einzeln abzählen ...die DRV hält diese Darstellungsweise für 'optimierter', gerade für den 'kleineren' Versichertenverstand ;-))
KSCam 29.01.2021 | 16:05
Bsp: Kind geboren am 15.03.2000 Berücksichtigungszeit geht vom 15.3.2000 bis 14.03.2010 Folglich ist der März 2010 der 121. Monat. LG
W°lfgangam 29.01.2021 | 20:37
...die DRV hält diese Darstellungsweise für 'optimierter', gerade für den 'kleineren' Versichertenverstand ;-))
Will sie aber ab März wieder ändern!
...'hört die Signale' ;-) Gruß w.
Quetschkommodeam 30.01.2021 | 19:11
Zitat von W°lfgang anzeigen
Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe ...
Danke, W*lfgang und hurra, bei mir steht 17.2.70 - 16.2.80 im Versicherungsverlauf. Dann wird hoffenlich Alles innerhalb dieser Zeit, egal ob ALG oder Beschäftigungslosigkeit, als Grundrentenzeit berücksichtigt. In meinem Fall - noch ein hurra- genau 421 Monate, eigentlich einer zuviel. Gruß von Q.
Jonnyam 30.01.2021 | 22:34
Zitat von Quetschkommode anzeigen
Hallo Quetschkommode, .... max. 121 Monate..... Gruß w.
Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe ...
Danke, W*lfgang und hurra, bei mir steht 17.2.70 - 16.2.80 im Versicherungsverlauf. Dann wird hoffenlich Alles innerhalb dieser Zeit, egal ob ALG oder Beschäftigungslosigkeit, als Grundrentenzeit berücksichtigt. In meinem Fall - noch ein hurra- genau 421 Monate, eigentlich einer zuviel. Gruß von Q.
Was die Grundrente angeht, haben Sie hoffentlich nicht zu früh HURRA geschrien. Es kommt nämlich insbesondere auf die GrundrentenBERWERTUNGZeiten an. Dazu zählen nur Kalendermonate mit einem Wert von mindestens 0,0250 Entgeltpunkten. Und wenn der Durchschnittswert aus all solchen Kalendermonaten 0,0667 übersteigt, wird es auch nichts mit der Grundrente.
Quetschkommodeam 31.01.2021 | 02:15
Was die Grundrente angeht, haben Sie hoffentlich nicht zu früh HURRA geschrien. Es kommt nämlich insbesondere auf die GrundrentenBERWERTUNGZeiten an. Dazu zählen nur Kalendermonate mit einem Wert von mindestens 0,0250 Entgeltpunkten. Und wenn der Durchschnittswert aus all solchen Kalendermonaten 0,0667 übersteigt, wird es auch nichts mit der Grundrente.
Das ist mir bekannt. Der Wohngeldfreibetrag (ab 33 J) bringt mir was. Am Grundrentenzuschlag übe ich noch - Uff. Wird sehr wenig sein. Gruß von Q.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026