Wenn Sie sich jetzt arbeitslos melden und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, ist dies rentenrechtlich ohne Bedeutung. Die Zeit bleibt weiterhin eine Lücke.
Sollten Sie Arbeitslosengeld II beanspruchen können, werden die Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Diese Art Anrechnungszeit wird jedoch selbst nicht mit Entgeltpunkten bewertet. Sie dient nur dazu, dass andere bewertbare beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten (z.B. berufliche Ausbildungszeiten) höher bewertet werden. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, kann nur anhand Ihres Versicherungsverlaufes festgestellt werden.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Lücken im Versicherungsverlauf den so genannten Gesamtleistungswert mindern. Mit diesem Gesamtleistungswert werden die Entgeltpunkte für die bewertbaren beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten errechnet. Für Ihre geringeren Entgeltpunkte kann neben der Tatsache, dass Schul-/Hochschulzeiten nicht mehr bewertet werden, u. a. dieser Fakt ursächlich sein.