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Experten-Antwort

Macht ein Antrag auf Reha kurz vor Befristungsende Sinn?

von Rossi11.08.2018 | 19:57
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4 Antworten

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Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis 4/19 wegen psychosomatische Beschwerden. Da es bei uns leider im Umkreis von 40 Kilometer keinen Psychotherapeuten mit Kapazitäten gibt, war ich nicht mehr in Behandlung. Nun muss ich ja der DRV irgendwie beweisen, dass ich noch erwerbsgemindert bin. Macht eine Reha da Sinn? Oder würde es sowieso abgelehnt werden, weil die Kasse jetzt zuständig ist? Ich würde eigentlich ganz gerne zur Reha, da es mir wirklich schlecht geht. Oder mache ich gar nichts und stelle nur meinen Verlängerungsantrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Rossi,

wie User Schade gesagt hat, macht einen Reha-antrag nur Sinn, wenn Sie Ihre Erwerbsfähigkeit wieder erlangen möchten und danach auf die Rente verzichten können.

Einen Beweis, dass Sie noch erwerbsgemindert sind, müssen Sie nicht vorlegen. Im Rahmen des Weitergewährungsantrages wird nach Ihren derzeitigen Ärzten gefragt und auch, ob sich die Merkmale geändert haben. Machen Sie hierzu die entsprechenden Angaben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sowohl den Verlängerungsantrag als auch den Reha-antrag stellen. Der Reha-antrag ist auch an die Deutsche Rentenversicherung zu senden. Den Hinweis von User W*lfgang bzgl. der Fristen sollten Sie beachten.

Sie können auch nur den Verlängerungsantrag stellen und abwarten, ob die Deutsche Rentenversicherung Ihnen zunächst eine Reha bewilligt. Hier sind die Ausführungen von User W*lfgang sehr hilfreich.

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3 Antworten

W*lfgangam 11.08.2018 | 21:52
Hallo Rossi, mit dem Verlängerungsantrag werden Sie bereits quasi auch einen Reha-Antrag stellen. Wenn die Sinn macht, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern/wieder herzustellen, wird die Reha Ihnen vorrangig vorgeschlagen. Geht nach soz.-med. Bewertung auch weiter nix in Richtung Arbeit, wird die EM-Rente einfach verlängert, da ist dann nichts mit Reha. Natürlich steht es Ihnen frei, unabhängig von der EM-Rente, einen Reha-Antrag zu stellen. Denken Sie aber an die Fristen, bis die EM-Rente ausläuft und über die Weiterzahlung entschieden ist ...können dabei schon mal 3-12 Monate ins Land gehen. Finanziell sind Sie nach vermeintlichem Ende der EM-Rente ohne neue Entscheidung (Rente/Reha/ggf. Weiterarbeit/alternativ ALG1/2?) abgesichert ...bevor Sie so _kurz_ vor Ende/Ablauf EM-Rente Ihre Wahl treffen/welchen Antrag stelle ich den nun? Gruß w.
Schadeam 11.08.2018 | 23:46
Wenn Ihr Ziel die Rentenverlängerung ist weil Sie sich weiter für erwerbsgemindert halten macht der Rehaantrag wenig bis keinen Sinn. Wenn Sie glauben nach der Reha wieder arbeiten zu können und die Rente nicht mehr brauchen, dann ist das sehr sinnvoll.
Schorscham 12.08.2018 | 12:17
Und wenn der nächste Zahnarzt 40 Kilometer weit weg wäre, würden Sie dann dauerhaft mit Zahnschmerzen rumlaufen? Die DRV wird Sie ggf. gutachterlich untersuchen lassen oder von sich aus eine Reha zur Bedingung machen. Dann sollten Sie nicht länger zögern, sondern schleunigst einen Antrag stellen. Alles weitere ergibt sich dann ganz automatisch. MfG
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