Hallo User Rossi,
wie User Schade gesagt hat, macht einen Reha-antrag nur Sinn, wenn Sie Ihre Erwerbsfähigkeit wieder erlangen möchten und danach auf die Rente verzichten können.
Einen Beweis, dass Sie noch erwerbsgemindert sind, müssen Sie nicht vorlegen. Im Rahmen des Weitergewährungsantrages wird nach Ihren derzeitigen Ärzten gefragt und auch, ob sich die Merkmale geändert haben. Machen Sie hierzu die entsprechenden Angaben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sowohl den Verlängerungsantrag als auch den Reha-antrag stellen. Der Reha-antrag ist auch an die Deutsche Rentenversicherung zu senden. Den Hinweis von User W*lfgang bzgl. der Fristen sollten Sie beachten.
Sie können auch nur den Verlängerungsantrag stellen und abwarten, ob die Deutsche Rentenversicherung Ihnen zunächst eine Reha bewilligt. Hier sind die Ausführungen von User W*lfgang sehr hilfreich.