Ich stimme dem Beitrag von "-_-" zu, indem auch ich darauf verweise, dass grundsätzlich die Rentenvorschriften für Ihre Altersrente maßgeblich sind, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gelten. Etwaige sich bis zu Ihrem Altersrentenbeginn ergebende Rechtsänderungen können Sie durch eine entsprechend vorzeitige Antragstellung nicht vermeiden.
Ich möchte jedoch an dieser Stelle zu bedenken geben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass von der Gesetzgebung (für Sie negative) Rentenänderungen beschlossen werden, die sich bislang nicht und zu Ihrem Rentenbeginn voll auswirken, sehr gering ist. In der Regel werden solche Änderungen, die sich zu ungunsten der Versicherten auswirken, stufenweise vorgenommen.