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Experten-Antwort

Machtlosigkeit Antragsfristen Folgen

von H.13.01.2021 | 08:22
102 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, bei mir läuft ein EMR-Antrag. Ich habe jetzt durch die KK mitgeteilt bekommen, dass das Krankengeld im Mai ausläuft. Wann muss/sollte ich den Antrag auf ALG1 stellen? Wann spätestens? Vielleicht benötige ich dies nicht, wenn vorher die EMR beginnt. Welche Folgen hat der ALG1-Antrag? Ich habe ja noch einen Job. Wird das Jobcenter evt. direkt aktiv? Kommen zusätzliche Untersuchungen hinzu? Die Begutachtung durch die DRV hatte ich bereits im Frühherbst. Ich bin damals zum Rehaantrag aufgefordert worden. Spielt das noch eine Rolle im Zusammenhang mit Krankengeldende und Nahtlosigkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.,

spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes sollte der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Aber Sie sollten sich besser direkt dort erkundigen, wann der beste Zeitpunkt ist.

Vermutlich wird zunächst von Seiten der Agentur für Arbeit auch nichts weiter unternommen, da ja bereits der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft und schon eine Begutachtung durchgeführt wurde. Diese Informationen geben Sie entsprechend bei der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit an.

Die Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse hat Auswirkungen auf einen möglichen Rentenbeginn. Sollte zum Zeitpunkt der Reha-Antragstellung bereits eine Erwerbsminderung vorgelegen haben, wird der Reha-Antrag als Rentenantrag umgedeutet. Der Rentenbeginn würde entsprechend weit in der Vergangenheit liegen. Daraus würde sich eine entsprechende Rentennachzahlung ergeben, die im Rahmen eines Erstattungsanspruches mit der Krankenkasse ganz oder teilweise verrechnet würde.

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1 Antworten

H.am 13.01.2021 | 08:28
In der Überschrift meinte ich natürlich Nahtlosigkeit. Die Autokorrektur war am Werk.
Deutsche Rentenversicherung
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