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Experten-Antwort

Mahnung von der Krankenkasse was nun?

von Matthias06.04.2013 | 18:10
11137 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo erstmal, Mein Problem ist es, ich bin seit dem 7.12.2011 nicht mehr über die Familienversicherung bei der Techniker Krankenkasse Versichert. Bzw Seit dem Juni 2006 bin ich aus der Schule raus (Ohne eine Abgeschlossene Ausbildung oder mehrere Jahr bei einer Firma gearbeitet zu haben). Da ich ich den Zeitraum Praktikas Monate bzw teilweise für je 1-2 Jahre gemacht hatte . Unbezahlt und manchmal für knapp 100 irgendwas Euro im Monat hatte . Habe ich keinerlei Rücklagen bzw Kapitall zur verfügung. Ab und zu mal nen paar Monate als Helfer, bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet aber das wars. vom 7.12.2011 bis zum 12 November 2012 , hatte ich keine Versicherungspflichtige tätigkeit und ab dem 17-4 Dezember ,Wo ich dan einen Helferjob hatte über nen Jobcenter . Kleineren Arbeitsunfall hatte (Bein Gebrochen). Wurde ich gekündigt. Bzw hatte wo ich Angefangen hatte da , bei der Techniker Krankenkasse angerufen das ich bei dieser Firma versichert sei bzw war. Nun will die Techniker Krankenkasse wegen dem dazwischen liegenden Zeitraum von mir über 8000 Euro haben. Nur der Punkt ist , ich habe überhaupt kein Geld sowie keinen Anspruch auf ALG 1/2 . Bzw ab dem 7.12.2013 wenn ich 25 Werde kann ich einen Sozial Antrag bei der Arge stellen . Aktuell habe ich evtl einen Job auf Teilzeit oder Vollzeit für 20-40 Std die woche. Bei einer Event firma für Hochzeiten /Feiern usw (Kellnern/Sachen aufbauen usw). Was aber noch nicht fest steht. Meine frage nun ist kann man die Beiträge irgendwie Ruhen lassen , weil ich die momentan eh nicht bezahlen kann und wenn ich 25 bin ALG 2 Kriege durch die Arge. Bzw mit viel glück die Stelle als Vollzeit stelle kriege und dan es in raaten zahlen kann. Ich war bisjetzt noch Niemals verschuldet , nur diese komische Krankenversicherungspflicht treibt mich in den Fianziellen ruin (Da ich aktuell nix habe an Geld) . Wenn man Geld hat kann man sich *Freiwillig Versichern lassen* . Was 150 Euro im Monat kostet , aber wenn man nix hat kriegt man Mahnung nach Mahnung

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Matthias"!

Es handelt sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung, insofern empfehlen wir Ihnen sich an die Krankenversicherung zu wenden.

Dennoch einige Anmerkungen:

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und legen Sie dort Ihre Einkommenssituation dar. Haben Sie der Beitragsforderung seinerzeit widersprochen?

Bei einem fristgerechten Widerspruch prüft die Krankenkasse inwieweit dem Versicherten

nach § 186 Abs. 11 SGB V in Verbindung mit der jeweiligen Satzungsvorschrift

Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit erlassen, gemindert

oder gestundet werden können. Sie sollten um entsprechende Prüfungen bitten - selbst dann, wenn Sie bisher keinen Widerspruch eingelegt haben.

Viel Erfolg.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Vielleicht sollten Sie persönlich vor der Krankenkasse vorsprechen. Falls die Geschäftstelle der TKK nicht weit entfernt von Ihrem Wohnsitz ist, zeigen die Erfahrungen, dass ein persönlicher direkter Kontakt hilfreich sein kann, Lösungen/Erklärungen zu finden.

Sie können Ihre Einkommenssituation mit Ihren Kontoauszügen belegen, falls erforderlich.

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22 Antworten

KSCam 06.04.2013 | 19:26
zu dieser Frage, die ausschließlich die Krankenversicherung betrifft, wird sich kein Rentenexperte äußern. Dieses Problem müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Matthiasam 06.04.2013 | 20:26
@ Kim Leb immer noch im Haus meiner Eltern momentan, aber Ende des Jahres zu meinen 25 Lebensjahr bzw kurz vorher sofern ich kein Vollzeit job kriegen sollte bzw auch wenn nicht. Ziehe aus den Haus meiner Eltern aus bzw die haben mich bisjetzt die ganze zeit Unterstützt. Weil ich hab echt alles versucht die ganzen Jahre nach der Schule. Massnahme vom Arbeitsamt etwa 1 Jahr. Freiwilliges Sozaiales Jahr bei der AWO in einen Altenpflegeheim (OHNE GEHALT), Jahres Praktika bei nen PC Laden (Die mich ausgenutzt haben) . Ausbildung versprochen haben und 1 tag bevor das Praktika geendet hatte , mir sagen tut uns leid wird doch nix. Anstatt mir Monate früher bescheid zu geben . Dann noch teilweise nen paar Monate (wie geschrieben) bei Remondis als Helfer Gearbeitet (ist ne recycling firma), bei Aurubus etwa 8 Monate und inne zwischen Zeit als Minijob bei etwa 120 euro im Monat beim Tipp werbeverlag als austräger gearbeitet (besser als nix).
Matthiasam 06.04.2013 | 20:40
und Kim , was ich vergesssen hatte. Das Problem ist solange ich keinen Job habe , kann ich auch keine Raaten Zahlung mit der Krankenkasse Vereinbaren , weil ich nix zurück zahlen kann . Kann nur hoffen das es mit den Event (kellner job ) was wird . Aber trotzdem kann ich mir nicht , vorstellen das es net ne möglichkeit gibt zumindestens die summe zu reduzieren. Weil von 7.12.2011 bis jetzt sofern man es mit 150 Euro Pro monat rechnet sind keine 8000 Euro sondern unter 3000 euro (wie auch immer die krankenkasse auf so ne komische summe kommt).
Kimam 06.04.2013 | 19:31
Und wovon haben Sie sonst gelebt? Auch Krankenversicherung gehört zu den notwendigen Lebenshaltungskosten! Und solange Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse haben und die zu 100 % einhalten, wird die geschuldete Summe jeden Tag höher. Und die Kasse zahlt nur Notfallbehandlungen.
Kimam 06.04.2013 | 21:00
Wie der Betrag zustandekommt? Solange du nicht nachweist (!), dass du fast kein Einkommen hattest, müssen sie vom Mindestbeitrag für freiwillig vesicherte Selbständige ausgehen, ca. 300 EUR/Monat. Mit Nachweis ist es um die 130, darunter geht nichts. Die Kasse kann auch nicht darauf verzichten, sie muss das Geld selbst an den Gesundheitsfonds abführen und haftet dafür, dass sie es eintreibt. Frag auch lieber mal im Krankenkassenforum.
Easyam 06.04.2013 | 21:01
Ist natürlich eine schwierige Situation in die Sie da geraten sind. Aber mir kommt die von der Kasse geforderte Summe auch sehr hoch vor. Letztlich wird das hier im Forum aber niemand rechtssicher beurteilen könenn. Insofern werden Sie nicht darum herumkommen als erstes Mal diese Forderung anwaltlich überprüfen zu lassen. Das ist der erste aber gaaanz wichtige Schritt ! Auch wenn dies wieder etwas kostet ( sollten / müssen event. die Eltern dann halt zahlen.. ) müssen Sie absolut sicher sein, das die Forderung auch zu Recht besteht. Zwischen 3000€ und 8000€ ist ja schon ein riesen Unterschied. Und wenn die jetzt eingeforderte Summne nicht stimmt, muss diese erstmal korrekt festgelegt werden. Besteht die Forderung dann aber in welcher Höhe auch immer aber zu Recht , können/sollten Sie den Anwalt auch gleich beauftragen mit der Kasse wegen der Forderung zu " verhandeln " . Auch hier kann ein Anwalt sehr hilfreich sein, indem er der Kasse z.b. klar sagt was bei ihnen Tango ist ( also nichts zu holen ist .. ) und event. dann sogar einen Vergleich erzielen kann oder zumindest eine über viel Jahre gestreckte Ratenzahlung in Kleinstbeträgen. Sie - und jeder andere letztlich auch - ist mit dieser Problematik überfordert und so etwas sollte man nie selbst machen, da überall Fehler lauern die am Ende das ganze noch teurer machen als bisher schon. Sie müssen auch sehen, das diese Forderung jetzt nicht in gesamtes finanzilees zukünftliches Dasein negativ beeinflusst und ihnen quasi gar keine Möglichekit mehr gibt da finanziell in absehbarer Zeit wieder heraus zu kommen. Sie stehen aktuell finanziell quasi an einem ganz entscheidendem Weg in ihrem Leben und hier muss jetzt schnell und kompetent geholfen und agiert werden. Alles Gute für Sie.
Easyam 06.04.2013 | 21:15
Hier habe ich noch einen ganz interessanten Artikel zum Thema gefunden . Die Schulden können also auch erlassen werden. Ein guter Anwalt kann sicher da einiges bewirken . " Schuldenfalle Wenn Krankenkassen unerbittlich sind Nachzahlungen - eine unüberwindliche Barriere Franz Müller möchte nicht erkannt werden, er schämt sich. Wir treffen ihn in einer Notfallambulanz in München. Geht es nach dem Gesetz, dürfte es Menschen wie ihn nicht mehr geben. Er hat keine Krankenversicherung, wäre aber gern versichert. 15.000 Euro trennen ihn von seinem Wunsch. Der Grund: die Versicherungspflicht. Wer nach dem 1. April 2007 in die Gesetzliche Kasse zurück will, muss Beiträge nachzahlen rückwirkend bis zu diesem Stichtag. Franz Müller ist Frührentner, weil seine Diabetes zu spät entdeckt wurde. Die Kassenbeiträge sind von der kleinen Rente kaum zu stemmen, eine Nachzahlung utopisch. Entmutigt gibt er auf. Mittlerweile müsste er fünf Jahre nachzahlen. Eine Krankenversicherung wird so für Menschen wie ihn unerreichbar, Müller hat ein mulmiges Gefühl: Es kann ja doch immer mal was sein, ein Unfall oder was, da sind sie immer mit einem Bein auf der Kippe." Ärzte der Welt in München. Hier behandeln sie Menschen ohne Krankenversicherung wie Franz Müller. Und die werden immer mehr. Doch mehr als eine Notfallversorgung ist für Dr. Westernthanner leider nicht möglich. Franz Müller, der wegen Diabetes regelmäßig Medikamente und Untersuchungen bräuchte, war jahrelang bei keinem Arzt. Dr. Nikolaus Westernthanner, Ärzte der Welt e.V., erzählt: "Das sind oft tragische Fälle, weil einem da auch die Hände gebunden sind. Manchmal muss man den Leuten sagen, folgendes müsste noch gemacht werden, aber es geht halt hier nicht bei uns. Wir müssen sehen, dass wir sie wieder ins normale System zurückbringen und das sind dann auch Sachen, da schluckt man da auch manchmal." "Ein soziales Problem" Schätzungsweise 60.000 Menschen ohne Krankenversicherung gibt es in Deutschland. Die Nachzahlungen stellen für sie eine unüberwindbare Barriere dar. Ein unhaltbarer Zustand, kritisiert Gesundheitsexperte Prof. Stefan Greß. Es werden diejenigen ausgeschlossen, die der Gesetzgeber durch die Versicherungspflicht zurück ins System holen wollte - in unser aller Interesse, weiß Greß: "Das ist ein soziales Problem, weil diese Personen erst dann zum Arzt gehen, wenn es gar nicht mehr anders geht, wenn es nicht mehr zu vermeiden ist. Und dann ist es oftmals zu spät. Das ist für die Betroffenen ein großes Problem, aber natürlich auch für die Versichertengemeinschaft, die dann erheblich höhere Kosten finanzieren muss." Mark Johns hat wieder eine Krankenversicherung. Der Preis, den er dafür zahlt ist die Privatinsolvenz. Der Musiker hat wenig verdient, konnte sich die Kassenbeiträge jahrelang nicht leisten. Deshalb war er auch nie beim Arzt. Jetzt ist er Mitglied der AOK. Doch der Weg zurück bedeutet für ihn den Gang zur Schuldnerberatung: "Die Schulden der ausstehenden Beiträge von 2007 bis 2012 - wie soll ich das bezahlen? Wenn ich die vorher nicht bezahlen konnte, wie soll ich es jetzt bezahlen?" Die AOK will von Mark Johns 8.308 Euro Nachzahlung für viereinhalb Jahre: Die Nachforderung der Kasse macht pro Monat 136,09 Euro, für viereinhalb Jahre ergibt das 7.553 Euro. Hinzu kommen 755 Euro Säumniszuschlag - es bleiben 8.308 Euro. Die Kassen bleiben hart Damit ist er nicht allein: Von den 140.000 Rückkehrern in die Gesetzliche Kasse, müssen 110.000 nachzahlen - das sind 80 Prozent. Viele landen dann bei Schuldenberatern wie Sven Schulz. Der Grund: Die Kassen könnten zwar laut Sozialgesetzbuch Nachforderungen erlassen. Sie könnten, unterstreicht Schulz: "Das Verhalten der Kassen ist leider so, dass die sich auf nichts einlassen. Die minimale Rate pro Monat ist 100 Euro. Für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind die Sätze unmöglich zu zahlen. Und das Problem ist auch noch, das pro Monat ein Prozent Säumniszuschlag anfällt. Wie kann das sein? Schließlich hat der Gesetzgeber die Kassen bei der Einführung der Versicherungspflicht ausdrücklich aufgefordert, kulant zu sein. Plusminus fragt nach bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie sie mit Rückkehrern umgehen: Die Betriebskrankenkassen antworten uns: "Die Krankenkassen sind verpflichtet alle gesetzlichen Möglichkeiten im Kontext von Nachforderungen auszuschöpfen." "Die TK zieht alle Beitragsforderungen ein; d.h. über Mahnung und Vollstreckung wird versucht, die Beitragsrückstände einzuziehen. Wie oft man Ausnahmen macht, schreibt die die Barmer: "Diese Regelung kommt allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen zum Zuge. Alles andere würde die gesetzliche Regelung aushöhlen…Grob geschätzt dürfte die Zahl zwischen fünf und zehn pro Jahr liegen." Fazit unser Befragung: Die Kassen bleiben hart. Die Lösung: Schuldenschnitt In Zeiten in denen sie Milliardenüberschüsse erwirtschaften, fordern sie dennoch 500 Millionen Euro von ihren Rückkehrern, also von denen, bei denen sowieso nichts zu holen ist. Gesundheitsfachmann Greß stellt fest: "Es ist unsinnig, weil alle wissen, dass die Betroffenen diese Rückstände nie begleichen können. Die Betroffenen wissen es natürlich, die Krankenkassen wissen es auch und aus meiner Sicht sollte es auch der Gesetzgeber wissen. Ich fordere vom Gesetzgeber, dass er diese rückwirkende Zahlungspflicht für Beiträge aus dem Gesetz streicht und dadurch die Krankenkassen auch verpflichtet, auf rückständige Beiträge tatsächlich zu verzichten." Denn es trifft die Falschen: kleine Selbstständige, arme Rentner, junge Menschen, die nach der Familienversicherung aus dem System gefallen sind. Das kann der Gesetzgeber unmöglich gewollt haben. Wir fragen nach beim Bundesgesundheitsministerium: "Das Gesetz enthält eine Regelung, die es den Krankenkassen ermöglicht, die nachträglich zu entrichtenden Beiträge zu ermäßigen, zu stunden, oder ganz zu erlassen…Somit verfügen die Krankenkassen über eine ausreichend flexible gesetzliche Grundlage." Doch die funktioniert nicht: Die Lösung wäre ein Schuldenschnitt, damit Menschen, die es wollen, sich auch wieder versichern können. Ändert sich nichts, wachsen die Beitragsrückstände weiter und werden zu einer immer größeren Hürde auf dem Weg zurück in die Krankenversicherung
Kimam 06.04.2013 | 22:11
Man sollte hier aber keine falschen Hoffnungen wecken, das sind seltene Einzelfälle. Und ob jemand, der in 7 Jahren seit Abschluss der Schulbildung angeblich keinen versicherungspflichtigen Job gefunden hat, dazu gehört? Aber wenn Sie es versuchen wollen: Im Krankenkassenforum gibt es dazu sicher bessere Tipps als im Rentenforum!
arniam 07.04.2013 | 05:00
Ja ja, kein Abschluss, keine Ausbildung usw. Oma konnte kein Rückenschwimmen, alle anderen sind Schuld. Deine Eltern scheinen auch irgendwie nicht auf dich aufgepasst zu haben, was Schule und Ausbildung anbelangt. Schön bis zum 25. auf Kosten der Eltern abhängen, und dann weiter auf Kosten der Allgemeinheit(Alg2) Tolle Einstellung Selber Schuld und nun jammern!!!! Aber es gibt auch für Dich einen weg, Alg2 beantragen und dann ernsthaft noch mal eine Ausbildung bzw. einen Job über Job-Center bemühen. Parallel zur Schuldnerberatung gehen die dann mit Dir dann die Insolvenz vorbereiten bzw. einen vergleich mit der KK verhandeln, sollte der Scheitern dann Insolvenz eröffnen und nach 6 Jahren bist du Schuldenfrei. Aber wie gesagt dies setzt eine ernste Bemühung zur Ausbildung oder Arbeiten vorraus.
Matthiasam 07.04.2013 | 11:49
@ Arni raate mal was ich die letzten 6 Jahre Intensiv Probiert habe. Ich kenn mehrere Leute auch von meiner EX Schule die haben sich sogar in mehreren bzw anderen Bundesländer beworben und im Ausland und nu absagen bekommen. Bzw einige haben sich bei der Bundeswehr verpflichten lassen und sind jetzt im Ausland stationiertz. Bzw ich will eigendlich auch nicht ALG 2 was auch immer beantragen oder was auch immer. Weils mir eigendlich zu doof ist auf die Kosten anderer zu leben. Meine Eltern hatten ausserdem immer inne vergangenheit drauf geachtet das ich mir ne Ausbildung suche . Hatten mir nache Schule direkt bei nen bekannten nen Praktikum besorgt für 8 Monate bei nen Automaten aufsteller. Die aber nicht ausgebildet hatten bzw nebenbei bewerbungen geschrieben (Das ich keine lücken im Lebenslauf habe). Danach 1 Jahr ne Maßnahme übers Arbeitsamt gemacht. Danach nen FSJ bei der AWO, danach 1 Jahr bei den PC laden gearbeitet, danach noch bei mehreren betrieben gearbeitet (Elektroniker/Bäcker usw.). bis 2011 danach . Als Helfer Monate lang gearbeitet (Über ne Zeit arbeits firma) auf 1200 euro Basis , zwischen her noch wie geschrieben beim Tipp werbe verlag als Austräger gearbeitet usw. Nur ich wollte schon letztes Jahr über das Arbeitsamt ne Ausserbetriebliche Ausbildung machen über einen : Bildungsgutschein bei ner Schule. War beim Arbeitsamt meinten nur , sie seien angeblich nicht für mich zuständig usw. Dan hab ich bei der Arge angerufen, die meinten momentan würds nicht gehen , müsste 25 sein und ne eigene Wohnung haben. Bzw wenn ich 25 bin und ne Wohnung habe nochmal zum Arbeitsamt gehen . Ich weis net was ich machen soll. Ich hab gestern nochmal im Krankenkassen forum nach geguckt. Da hat einer geschrieben man , kann nen Antrag Stellen das erstmal die Beiträge *ruhen sollen* Das die sich nicht weiter steigen bzw das , bei mir nix zu hollen ist. (Dieses Problem haben extrem viele Leute was ich habe). Auch Studenten usw . Es gibt noch eine Möglichkeit aber das setzt vorraus, das ich die Krankenkasse wechsel bzw die keine Daten zwecks. Zahlungsrückstände haben wollen. Bzw brauch halt nen Job das ich dan die kommenden beiträge Zahlen kann bei der Kasse. Bzw dan verfallen die Mahn gebühren von der TK wie ichs gelesen habe. Mfg Matthias
Matthiasam 07.04.2013 | 12:04
Ausserdem ich habe einen Realschulabschluss @ Arni und so ne Patzige Antwort *Als ob ich von ALG 2 Wollte stimmt nicht*. Ich habe bisjetzt nich nie Geld von staat genommen bzw, ich will das auch Garnicht sofern, das es sich vermeiden lässt. Aber Halt das mit der Ausbildung über nen Bildungsgutschein (weil ich keine Ausbildung habe) ist halt besser als von zeitarbeits firma zur Zeitarbeits firma hin und her gereicht zu werden. Verdient kaum was usw.
KSCam 07.04.2013 | 13:22
habe mal unter "freie Lehrstellen" gegoogelt - da bis ich auf das Stichwort 13702 freie Ausbildungsstellen gestoßen. Eigentlich kaum zu glauben, dass ein junger Mensch, der arbeiten und was lernen will, seit 7 Jahren nichts findet.... Ich wünsche Ihnen Glück bei der Jobsuche
Higham 07.04.2013 | 13:24
Ausserdem ich habe einen Realschulabschluss Mit diesem miserablen Deutsch ? Das kann Ich nicht glauben.
arniam 07.04.2013 | 16:24
:-)), :-))
Kimam 07.04.2013 | 16:36
Realschulabschluss allein können Sie in die Tonne kloppen.Ich weiß nur von einer Tätigkeit in einer renommierten großen Firma, dass die als Azubis lieber sehr gute Hauptschüler nahmen als schlechte Realschüler oder Gymnasiasten ("der arbeitete wenigstens was für seine Noten"). Und solche mit viel Fehlzeiten oder schlechten Manieren schon gar nicht (Letzteres merken manche offenbar gar nicht). Aber wenn Praktika längerfristig nicht zu einer Ausbildungsstelle führen, gibt das zu bedenken. Oder sind Ihre Ansprüche unrealistisch? Eine Bäckerin hier ging auch schon in den Pausenhof einer benachbarten Hauptschule, um nach schlechteren, aber fleißigen Schülern zu fragen und die direkt als Azubis anzuwerben...
Steineram 07.04.2013 | 19:18
Zitat von Kim anzeigen
Ausserdem ich habe einen Realschulabschluss
Realschulabschluss allein können Sie in die Tonne kloppen.Ich weiß nur von einer Tätigkeit in einer renommierten großen Firma, dass die als Azubis lieber sehr gute Hauptschüler nahmen als schlechte Realschüler oder Gymnasiasten ("der arbeitete wenigstens was für seine Noten"). Und solche mit viel Fehlzeiten oder schlechten Manieren schon gar nicht (Letzteres merken manche offenbar gar nicht). Aber wenn Praktika längerfristig nicht zu einer Ausbildungsstelle führen, gibt das zu bedenken. Oder sind Ihre Ansprüche unrealistisch? Eine Bäckerin hier ging auch schon in den Pausenhof einer benachbarten Hauptschule, um nach schlechteren, aber fleißigen Schülern zu fragen und die direkt als Azubis anzuwerben...
Qautsch.
Matthiasam 08.04.2013 | 12:40
Krieg die Krise. Ich hab vorhin, bei der Krankenkasse angerufen (Bei der Techniker Krankenkasse). Ich hab dennen es gesagt, dass bei mir Aktuell nix zu hollen geht bzw. ich es gestunded haben möchte , aber bin 2 Tage über der widerspruchsfrist. Haben es den Hauptzollamt weiter gegeben.Ich sollte da anrufen, einer von Dortmund der da Arbeitet, hatte mir eine nummer gegebn versuche da seid ca 2 Std durchzukommen. Es geht keiner dran. Also soll da meine Situation durchgeben. Ich bin nervlich so am Ende , dazu kommt noch das vorhin die von der Kellner stelle angerufen hatten und mir sagten das keine Stelle Aktuell frei ist . Wünschen mir viel erfolg bei der Job suche......... Ich kann gleich mir wörtlich gesprochen *Die Kugel geben* , ist jetzt net ernst gemeint . Könnt heulen
Matthiasam 08.04.2013 | 13:07
Sry für die Rechtschreibfehler (In den vorherigen Posts).
Matthiasam 08.04.2013 | 13:05
Die Zentrale der Krankenkasse (TK) ist in Hamburg soweit, ich das weis. Dasi sind über 200 KM . Relativ weit entfernt wohne inne nähe von Dortmund (NRW). Bin gerade telefonisch beim Hauptzoll amt durch gekommen. Die meinte bin bei Ihnen noch nicht im System drin. Soll abwarten bis post kommen . Da kommt irgendwann einer vom Hauptzoll amt einer vorbei , guckt sich meine Lebenssituation an und sofern ich in Zukunft ALG 2 beziehen sollte, schiebt sich das mit den Geld immer weiter nach hinten (Weil beim existenz Minimum , kann man nix pfänden) usw . Wenn ich was verdienen sollte. Soll ich den nen Betrag anbieten was machbar ist usw.
Steineram 08.04.2013 | 16:22
Und die TK hat Geschäftsstellen in jedem grösseren Ort. Also von wegen Hamburg. Du brauchst doch nicht zur Zentrale der TK wegen der Sache sondern kannst jede Filiale aufsuchen um eine Klärung herbeizuführen ! http://www.tk.de/tk/tk-vor-ort/kundenberatungen-a-z/a/149442
Steineram 08.04.2013 | 16:18
Wenn das schreiben kommt nimmst du die ganzen Unterlagen und gehts zur Schuldnerberatung oder zu einem Anwalt. Du musst mal langsam begreifen , das es jetzt nicht viertel vor zwölf sondenr schon nach zwölf ist.
Klartextam 08.04.2013 | 16:31
"ich es gestunded haben möchte , aber bin 2 Tage über der widerspruchsfrist. " Sag mal: Wie aussergewöhnlich D Ä M L I C H bist Du eigentlich ???? Wie kann man den die Widerspruchsfrist verpennen ??? Bist Du nicht mal in der Lage einen Brief richtig zu lesen und Fristen einzuahlten ?? Du solltest am besten ins betreute Wohnen. Bist doch scheinbar wirklich gar nciht eigenständig lebensfähig Du Spacken. Bist 25 und agierst im Leben wie ein 12 jähriger...
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