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Experten-Antwort

Mann der Uroma gestorben, Folgen

von Sveny13.04.2021 | 08:01
96 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von meiner Uroma der Lebensgefährte ist gestorben. Die beiden waren seit 1950 unverheiratet zusammen, weil mein Uropa im selben Jahr für tot erklärt wurde mit Wirkung vom 01.05.1945(gefallen). Witwenrente bezieht Uroma seit eben 1950. Frage ist, ändert sich irgendwas finanziell. Also bei Witwenrente? Oder erhält sie von der DRV eine Erhöhung der WR? Altersrente wird übrigens seit Jahrzehnten bezogen. Was sind nun die rentenrechtliche Folgen des Todes von Uromas Lebensgefährten? Testamentarisch ist alles gut geregelt.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.04.2021 | 10:28

Hallo Sveny,

dem bereits gesagten ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 13.04.2021 | 11:52

Hallo Nachfrager,

das scheint im allgemeinen Sprachgebrauch ein gängiger Begriff dafür gewesen zu sein, ändert aber nichts daran, dass bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft keine gültige Ehe bestand.

Die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind damit nach dem Tod der Versicherten kein(e) Witwe/Witwer und haben keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 13.04.2021 | 08:43
....und von dem Lebensgefährten bekommt die Uroma natürlich keine Witwenrente - ganz einfach weil sie nicht dessen Witwe ist.....
In Memoriamam 13.04.2021 | 08:12
Das Zusammenleben hat bzw. hatte keinen Einfluss auf die Witwenrente ihrer Uroma, desgleichen nicht der Tod des Lebensgefährten. Die Witwenrente wird durch den Tod des Lebensgefährten weder erhöht noch gesenkt.
Nachfrageram 13.04.2021 | 11:07
Ist diese Konstellation eine Onkelehe, wie sie nach dem Krieg oft vorkam?
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