Folgender Fall: Mann, pensionierter Beamter, 80 Jahre alt, geschieden, zahlt noch immer Unterhalt an seine geschiedene Ex-Frau, die danach nicht wieder geheiratet hat. Die Scheidung war vor mehr als 30 Jahren. Nun will der Mann seine langjährige Lebensgefährtin, 72, heiraten. Sie ist seit 1984 verwitwet und bekommt seitdem die "Große Witwenrente". Wie sind die Versorgungsansprüche?
Mit der Heirat endet die Witwenrente der bisherigen Lebensgefährtin, sie bekommt aber eine "Abfindung über 24 Monatsbeiträge der bisherigen Witwenrente.
Weiterhin bekommen die beiden Ihre Altersgelder, die Lebensgefährtin hat wohl auch ne Altersrente und er seine Beamtenpension.
Die Unterhaltszahlung an die EX ist keine Frage an die DRV, ob er das weiterzahlt oder zahlen muss, das entscheiden andere.
Danke für die Antwort. Aber hat die neue Lebensgefährtin Ansprüche auf Versorgung durch den neuen Ehemann? Dann müsste dieser ja seine Ex-Frau UND die neue Frau versorgen.
Eheleute sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn die neue Ehe geschieden wird, werden auch hier im Versorgungsausgleich neue Ansprüche definiert.
Im Fall seines Todes erhält sie erneut eine Witwenrente bzw. ein Witwengeld aus seiner Pension.
Hallo Johann,
steht im jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz. Auch hier gibt es Altersgrenzen bei Heirat zu beachten, sowie auch zum Versorgungsbeginn des Beamten:
Erste Nachlesehilfe:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/index.html
-> Abschnitt 3
Näheres/was wirklich an die potenzielle/neue Witwe an Versorgung zustehen würden, erklärt Ihnen die Versorgungsdienststelle des Beamten.
Alternativ ein Beamtenforum aufsuchen/dort nachfragen, via googeln einfach zu finden.
Gruß
w.
Das ist aber dann nicht das Problem der DRV wenn ein 80 jähriger Beamter nochmal heiraten will und sich fragt ob er sich das leisten kann.
Eigentlich sollte doch klar sein, dass ein Ehepaar füreinander da ist, oder?
Und ob die neue Frau nach seinem Tod Witwenpension erhält? Da soll sich der Beamte bei der Stelle erkundigen, die ihm die Pension auszahlt.
Hallo Johann,
bei einer Heirat entfällt der Witwenrentenanspruch. Es kann jedoch ein Antrag auf Witwenrentenabfindung gestellt werden.
Sollte der Ehemann versterben, könnte ein Anspruch auf Witwenpension entstehen. Nähere Einzelheiten hierzu wären beim zuständigen Versorgungsträger zu klären.
Sollte die "neue" Ehe geschieden werden, wird ein Versorgungsausgleichsverfahren eingeleitet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung