Hallo Johann,
bei einer Heirat entfällt der Witwenrentenanspruch. Es kann jedoch ein Antrag auf Witwenrentenabfindung gestellt werden.
Sollte der Ehemann versterben, könnte ein Anspruch auf Witwenpension entstehen. Nähere Einzelheiten hierzu wären beim zuständigen Versorgungsträger zu klären.
Sollte die "neue" Ehe geschieden werden, wird ein Versorgungsausgleichsverfahren eingeleitet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung