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Experten-Antwort

Mann Neu

von Petra S.14.02.2018 | 13:04
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6 Antworten

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Ich bin 45 Jahre und 5 Monate alt. Mein Ehemann (Hochzeit 1999) ist seit gestern tot. Er ist (war) Rentner seit 2012. Die Bruttorente beträgt 2.204,80 Euro. Ich bin ohne Einkommen und habe ein Kind (*2005). Bitte die Witwenrente berechnen. Danke! Petra PS: Ab wann kann ich meinen neuen Freund heiraten ohne finanziellen Verlust? Oder geht nur eine eingetragene Partnerschaft?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra S.,

in Ihrem Fall besteht ein Anspruch auf die große Witwenrente aus der Rentenanwartschaft Ihres verstorbenen Ehemannes. Zunächst aufgrund der Erziehung eines Kindes und nach Erreichen des Alters von 45 Jahren und 7 Monaten aufgrund des eigenen Alters.

In den ersten 3 Monaten (März bis Mai) erhalten Sie 100 % der Rente des verstorbenen Ehemannes. Im Anschluss 60 % wenn Ihr verstorbener Ehemann vor dem 02.01.1962 geboren war, ansonsten sind es noch 55 % der Rente des verstorbenen Ehemannes.

Bei einer erneuten Heirat entfällt der Anspruch auf Witwenrente. In diesem Fall würde aber eine Witwenrentenabfindung nach § 107 Sechstes Sozialgesetzbuch erfolgen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren.

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5 Antworten

Fastrentneram 14.02.2018 | 13:09
Die Witwenrente wird nur berechnet, wenn Sie einen formellen Hinterbliebenenrentenantrag gestellt haben. Hierzu wenden Sie sich an eine Auskunfts- oder Beratungsstelle in Ihrer Nähe, an das Versicherungsamt Ihrer Stadt oder einen ehrenamtlichen Versichertenberater- Zu Ihrem PS-Anhang verbietet mir mein Anstand jeglichen Kommentar!
F.C.am 14.02.2018 | 13:16
Was sind sie nur für ein Troll. Immer der Selbe. Danke. Mfg.
Herzliches Beileidam 14.02.2018 | 13:25
Liebe Petra S., um die Ansprüche auf Witwen- und Halbwaisenrente geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Dort ist man Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Sie können sich die erforderlichen Antragsformulare aber auch hier für Sie https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… und für Ihr Kind hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… herunterladen. Zur Antragstellung bringen Sie Personenstandsdokumente (Heiratsurkunde, Sterbeurkunde sobald vorhanden, Personalausweis) mit. Sofern Sie eine erneute Ehe eingehen, wird die Witwenrente mit dem 24fachen Monatsbetrag (der Witwenrente) abgefunden. Die Halbwaisenrente bleibt hiervon unberührt.
Petra S.am 14.02.2018 | 14:35
Vielen Dank an den Experten und auch an die anderen Forenteilnehmer. Das Leben geht weiter! Petra
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