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Marc

von Teilhabe Arbeitsleben und Job04.01.2008 | 16:29
1358 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich stehe vor dem folgenden Problem: Ab Ende Februar 08 werde ich im BFW eine Umschulung i.R.v. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben machen. Derzeit bin ich arbeitsunfähig erkrankt, dieses schon eine sehr lange Zeit, daher ja auch die Umschulung. Das Arbeitsverhältnis besteht allerdings nach wie vor. Mein Arbeitgeber möchte natürlich gerne wissen, wie es weitergeht. Was mache ich denn nun mit dem Arbeitsverhältnis? Selbst kündigen, das Arbeitsverhältnis einfach ruhen lassen, oder letztlich gar nichts, d.h. abwarten was passiert und ob der Arbeitgeber mich kündigt. Die Umschulung mache ich ja letztlich, weil ich in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, jedenfalls meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Aus meiner Sicht wäre es daher konsequent, dass Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich habe nur gehört, dass ich auch sozialversicherungsrechtlichenGründen möglichst nicht selbst eine Kündigung aussprechen sollte.... Ein wenig ratlos grüßt Marc

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.01.2008 | 14:32

Sofern Sie Ihre Arbeitsstelle selbst kündigen, kann dieses negative Folgen auf eventuelle Ansprüche von der Agentur für Arbeit haben.

Ausnahmen gibt es bei gesundheitlichen Einschränkungen, wie schon erwähnt.

Ansonsten gibt es nichts weiter hinzuzufügen.

3 Antworten

KSCam 05.01.2008 | 12:16
Das sollte doch das geringste Problem sein. Wichtig ist doch momentan, dass Sie gesund werden und Ihre Umschulung gut schaffen. Das bisherige Arbeitsverhältnis nützt Ihnen doch nur dann etwas, wenn es dort im neuen Beruf auch eine Arbeitsmöglichkeit gibt. Haben Sie das schon mit dem Chef besprochen? Wenn das möglich ist, können Sie ja eine entsprechende Vereinbarung treffen. Und wenn nein, dann gibt es dort keine Arbeit und auch keinen Lohn mehr für Sie - und dann ist doch völlig gleichgültig, ob das Beschäftigungsverhältnis formal noch besteht oder nicht. Also so gesehen brauchen Sie doch nicht kündigen. Und Ihr Chef auch nicht, wenn klar ist, dass Sie die alte Arbeit nicht mehr machen können.
Marcam 05.01.2008 | 21:52
Hallo KSC, vielen Dank soweit. Es ist völlig klar, dass ich nach der Umschulung keinen Job mehr in meiner jetzigen Firma machen kann. Ich werde also, auch nach der Umschulung in der alten Firma nicht mehr tätig sein können und will dieses auch gar nicht. Trotzdem muss doch das bestehende Arbeitsverhältnis irgendwie zu einem Abschluss gebracht werden, so zumindest meine Sicht. Es endet ja nicht einfach durch einen Automatismus, nur weil ich meinen Beruf dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.... Daher ist es mir wichtig, hier eine vernünftige Lösung zu finden. Vielleicht haben Sie noch einen Ratschlag diesbezüglich, oder auch jemand anderes weiß hierzu etwas anzumerken?! Ein schönen Sonntag Marc
KSCam 06.01.2008 | 09:22
wenn Sie nicht mehr dort arbeiten und der Chef nichts mehr zahlen muss, reicht das! aber wenn Sie es formell geregelt haben wollen, schreiben Sie dem Arbeitgeber, dass Sie nicht mehr dort arbeiten können und dann haben Sie das "Arbeitsverhältnis aufgelöst". Lesen Sie halt im Arbeitsvertrag nach, was dort zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnis steht und handeln entsprechend. Wie bereits gesagt: fürs Rentenrecht ist das piepegal, Lohn kriegen Sie eh keinen mehr. Und dass das Arbeitsamt Ihnen die "eigene Kündigung" irgendwann negativ auslegt (falls Sie nach der Umschulung arbeitslos werden), ist auch nicht vorstellbar (weil Sie ja aufhören, weil Sie den Job nicht mehr machen können - sonst würden Sie ja auch nicht umgeschult)
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