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Experten-Antwort

Marissa75

von Übergangsgeldberechnung bei Entgeltumwandlung10.09.2015 | 11:28
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Hallo. Ich habe mit meinem letzten Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung vereinbart und habe anstatt 1200 Euro Brutto, 1000 Euro Brutto bekommen. Wird nun bei der Übergangsgeldberechnung die 1000 Euro herangezogen oder die 1200 Euro. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marissa,

wenn Sie vor Beginn der Reha-Maßnahme Arbeitsentgelt oder Lohnfortzahlung erhalten haben und die Deutsche Rentenversicherung hat das Übergangsgeld erstmals zu berechnen, ermittelt sich das heranzuziehende Nettoentgelt aus dem „höheren“ Bruttoentgelt. Ein Abzug Ihrer entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung erfolgt nicht. Sollten Sie bereits Krankengeld beziehen, wenn die Reha-Maßnahme beginnt, werden in der Regel die Werte herangezogen, welche der Krankenkasse zur Berechnung des Krankengelds als Berechnungsgrundlage dienten.

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7 Antworten

****am 10.09.2015 | 11:57
Nicht nur bei der Berechnung des Ü-Geldes, sondern auch bei der Berechnung von allen anderen Sozialleistungen wie Krankengeld und ALG 1 wird von dem geringeren SV-Brutto (1000.- ) = Regellohn ausgegangen.
Heribert S.am 10.09.2015 | 12:49
Deshalb sollte man es sich schon genau überlegen, ob man diese Bruttoentgeltumwandlung macht, insbesondere dann wenn der Arbeitgeber nichts oder nur sehr wenig dazu beisteuert. Auch die spätere Altersrente wird davon negativ tangiert. Der Arbeitgeber sollte mindestens zu 35 % mitfinanzieren. Dies wegen der Vertragskostenbelastung und den niedrigen Kapitalmarktzinsen. Dass der Arbeitgeber seine Ersparnis an Sozialabgaben (ca. 20%) dazugibt, sollte schon selbstverständlich sein.
Bruno L.am 10.09.2015 | 13:07
Ja, das scheint mir schon eine gigantische Geldverbrennung zu sein bei der Bruttoentgeltumwandlung, falls der Arbeitgeber nichts dazu gibt und man in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Die aktuell bescheidenen Zinserträge werden voraussichtlich von der Vertragskostenbelastung (Versicherer, Vertrieb) sicherlich mindestens "aufgefressen". In der Rente zahlt man aber volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge -ungef. 19 %- und muß aber auch voll versteuern -nicht nur tlw. oder mit dem Ertragsanteil-. Nehmen wir einen Steuersatz von ungef. 20 % an, dann haben wir Gesamtabzüge von der Betriebsrente von ungef. 40 %. Gut, wir haben in der Anfangsphase Ersparnisse an Steuern und Sozialabgaben, dafür ist dann aber auch die spätere Altersrente geringer. Insgesamt ist das wohl aber eine gigantische Geldverbrennung. Oder sehe ich das falsch?
Elviraam 10.09.2015 | 22:45
Was ist nun richtig, das was der Experte geschrieben hat oder der ****-Mann/Frau?
???am 11.09.2015 | 11:40
Also unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… finde ich auf seite 16 das: "Auch die für eine betriebliche Altersvorsorge im Zuge einer Entgeltumwandlung verwendeten beitragsfreien Entgeltbestandteile sind kein Arbeitsentgelt." Stellt sich die Frage: Haben Sie für die 200,- € Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? Wahrscheinlich nicht und dann können die nicht berücksichtigt werden.
Marissa75am 11.09.2015 | 13:08
Nein. Für die 200 Euro wurden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Irrt sich der Experte?
Worfam 11.09.2015 | 19:50
Muß man für die Übergangsgeldberechnung nicht einen Vordruck der DRV dem Arbeitgeber zum Ausfüllen mit dem erzielten Einkommen vorlegen? Daraus müßte dann zu entnehmen sein, was bzw. welcher Wert zur Übergangsgeldberechnung herangezogen wird.
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