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Experten-Antwort

Maßnahme der DRV

von H. K.24.02.2012 | 09:53
1618 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 2 Wochen in einer Reha-Maßnahme der DRV. Die DRV ist der Leistungsträger, ich erhalte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Maßnahme selber beinhaltet Schreiben von Bewerbungen, Praktikas, diverse Schulungen (EDV, Kommunikationstraining etc.). Ich fühle mich aber nicht sonderlich wohl dort, da mir die psychologische Unterstützung dort fehlt. Die gibt es zwar auch, aber nur in begrenztem Maße. Ich war jetzt längere Zeit außer Gefecht, war letztes Jahr für 6 Wochen in einer Tagesklinik. Meine Frage: Was passiert, wenn ich einen Rückfall haben sollte und die 6 monatige Maßnahme deswegen nicht weitergeführt werden kann? Ich bekam bisher Arbeitslosengeld 2, habe aber Antrag auf Übergangsgeld gestellt. Wenn ich also aufgrund eines Rückfalls (Angststörungen, Depressionen) die Maßnahme nicht absolvieren kann, und die DRV die Leistungen zur Teilhabe deswegen zurückzieht, was würde dann passieren? Wäre 100%ig wieder das Jobcenter für mich zuständig? Habe Angst, dass man mich dann zum Amtsarzt schicken würde, der mich dann in die Sozialhilfe "abschiebt". Habe das Gefühl, dass das alles zu viel für mich ist und ich daran zerbrechen werde. Es gäbe noch eine andere Maßnahme, wo man das Ganze langsamer angeht, aber das jetzt ist so schwer für mich, ich habe echt Angst, das alles nicht zu packen : ( Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.K.,

bitte wenden Sie sich an den Rehafachberater Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers oder auch an Ihr zuständiges Jobcenter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Keine Ahnungam 24.02.2012 | 11:19
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