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maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

von unfallgeschädigter18.02.2008 | 15:52
1275 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hatte 1996 einen AU, 1996 konservativ behandelt, 2003 operativ behandelt, MDE rechtes Knie rückwirkend zu 1996 20%. 2006 6 Monate Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich abgeschlossen mit IHK Abschluss FKSS. 3 Arbeitsversuche 2007 gestartet, jedes mal mit Verschlechterung Gesundheitszustand. Nun steht erneute OP ins Haus. ist danach nochmal eine Maßnahme zur Teilhabe möglich? Dieses mal BA Security, somit wäre danach eine administrative Tätigkeit gewährleistet und einer verschlimmerung des Knies vorgebeugt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob dann erneut ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht, kann nur durch die zuständige Berufsgenossenschaft geprüft werden.

3 Antworten

unfallgeschädigteram 18.02.2008 | 15:57
Die zuständige VBG blockt alle Anfragen hierzu ab.
Nixam 19.02.2008 | 07:15
Wie stellen Sie sich das vor? Meinen Sie, nach jeder Operation einen neuen Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu haben? Stellen Sie einfach einen formellen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Diese wird dann prüfen, ob unter Würdigung der Gesamtumstände eine neue Umschulung/Arbeitsplatzumbesetzung etc. für Sie in Frage kommt. Die Frage nach einer neuen Umschulung kann Ihnen das Forum hier somit nicht eindeutig mit "ja" oder "nein" beantworten. Können Sie dem Gutachter nachweisen, dass die bei Ihnen bereits durchgeführte 6-monatige Massnahme mit Arbeitsversuch "für die Katz" gewesen ist, dann wird man Ihnen mit Sicherheit keine neue Teilhabe-Leistung verwehren. Ein regulärer oder grundsätzlicher Anspruch darauf nach jeder neuen Operation besteht jedoch nicht sondern wird individuell hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit geprüft. Eventuell käme für Sie einfach nur ein grundsätzlicher Anspruch auf Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber in Frage, wenn Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz finden, für eine Tätigkeit, bei der Sie sich gesundheitlich wohlfühlen. Dann bekäme der einstellungswillige Arbeitgeber einen finanziellen Anreiz in Form eines z.B. 6-monatigen Eingliederungszuschussses, wenn er Sie einstellen möchte. Eine Garantie für einen Dauerarbeitsplatz ist das jedoch nicht. Steht jetzt erstmal eine neue OP ins Haus - wie Sie schreiben - ist vielleicht erstmal eine medizinische Leistung in Form einer Anschlussheilbehandlung - vorzuschalten und anschliessend über Leistung zur Teilhabe zu entscheiden. Viel Erfolg! Nix
maus70am 23.02.2008 | 15:43
Habe akute gesundheitliche Probleme. Meine Maßnahme soll daher unterbrochen werden. Steht mir noch Übergangsgeld zu ? Meine Krankenkasse meinte normalerweise noch für 6 Wochen oder liege ich da falsch?
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