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Maßnahmen nach erfolgter Reha

von Eulenspiegel06.10.2009 | 21:28
1035 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im vorläufigen Abschlussbericht wird von Seiten der Ärzte unter anderem Krankengymnastik, Massagen, MTT verordnet/empfohlen. Muss man diese Maßnahmen extra beantragen, oder reicht es aus wenn der Hausarzt diese Verordnungen übernimmt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.10.2009 | 07:05

Hallo Eulenspiegel,

was FUN schreibt ist völlig korrekt. Wenn die Rehaklinik Ihnen diese Maßnahme empfiehlt, dann kann der Hausarzt diese anschließend verordnen. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse.

1 Antworten

F U Nam 06.10.2009 | 21:50
Hallo Eulenspiegel, nach Abschluß einer Reha-Maßnahme wird in der Regel ein Entlassungsbericht dem Hausarzt zur Verfügung gestellt, wenn man dies der Rentenversicherung mitgeteilt hat. Die darin aufgeführten empfohlenen weiteren med. Maßnahmen fallen dann dem behandelnden Arzt zu, der diese verordnen muss. Diese ergänzenden med. Maßnahmen liegen dann nicht mehr im Ermessen der gesetzl. Rentenversicherung und Kosten hierfür übernehmen (ganz oder teilweise) die Krankenkasse. .
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