Hallo Hans-Peter,
bei den Renteninformationen wird Jahr für Jahr eine komplette Rentenberechnung durchgeführt. Infolge des bzw. der neu zu berücksichtigenden Zeiten ändern sich auch die Rentenberechnung einschließlich der Gesamtleistungsbewertung. Ein bloßes Addieren der errechneten Entgeltpunkte für die Beitragszeit des hinzukommenden Jahres oder der Entgeltpunkte, die aus einem Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nicht.
Die jährlich maximal zu erreichenden Entgeltpunkte beziehen sich auf die Entgeltpunkte für Beitragszeiten, sprich wenn für ein Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge gezahlt wurden.
Bei der Renteninformation können sich durch die zusätzlichen Beitragszeiten aber auch geänderte Entgeltpunkte für beitragsfreie bzw. beitragsgeminderte Zeiten ergeben. So könnten Zeiten der beruflichen Ausbildung oder Fachschulzeiten nun besser bewertet sein.