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Experten-Antwort

Maximalbetrag bei Riestervertrag ohne Zulagenantrag

von Peter06.09.2019 | 18:02
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Hallo, ich kann in meinen Riestervertrag maximal 2.100€ einzahlen. In der Regel errechnet sich dieser Betrag aus der Eigenleistung und der Zulage. Dies bedeutet, dass ich 2.100€ minus der Grundzulage von 175€ einzahlen kann. Sprich: Aus der eigenen Tasche werden 1.925€ eingezahlt. Meine Frage: Kann ich, wenn ich keinen Zulagenantrag gestellt habe, auch die vollen 2.100€ einzahlen? Ich möchte hier nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren. Die Auflösung warum ich dies vorhabe, gebe ich gerne etwas später. Meinen Vertrag habe ich bei einer Sparkasse und es handelt sich um einen Banksparplan S-Vorsorge-plus. Ich stelle die Frage hier und jetzt, da ich aktuell niemanden mehr bei der Bank erreichen kann. Vielleicht hat ja ein User hier Erfahrungen mit dem Thema. Danke an alle!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der Regelung des § 82 EStG sind die geförderten Altersvorsorgebeträge grundsätzlich auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Ich nehme aber an, dass Sie das wegen des Sonderausgabenabzuges beabsichtigen.

Laut einer mir vorliegenden Kommentierung kann man dann den voll eingezahlten Betrag in Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen, auch wenn man keine Zulage hierfür erhält oder beantragt hat.

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6 Antworten

Meine Meinungam 06.09.2019 | 19:47
Hallo. Es steht ja im Vertrag Altersvorsorgebeitrag zuzüglich Zulage darf 2100 nicht überschreiten. Wenn Du also 2100 für Altersvorsorge einzahlst und nicht die Zulage beantragst sollte das doch auch gehen. Es könnte ja auch sein das Du gar nicht mehr zulageberechtigt bist. Ich denke es ist ein alter Vertrag in hoher Bonuszinsphase und da zahlst Du auch keine Zinsertragssteuer. Die Sparkasse will natürlich in diesen Zeiten auf solchen Verträgen möglichst wenig Kapital haben. Die Sparkassen haben oft bei den Altersvorsorgeverträgen eigene Ausführungsbestimmungen. Mach alles schriftlich. Wenn es Dir dann abgelehnt wird gibt es für die Sparkassen eine Schlichtungsstelle.
Walter Riesteram 06.09.2019 | 20:03
Sie können eigentlich unbegrenzt in einen Riester-Vertrag einzahlen. 2100 Euro ist zum Einen nur die Begrenzung der steuerlichen Förderung, desweiteren der notwendige Betrag für Menschen, bei denen die 4 % vom Jahresbrutto noch höher ausfallen würden und es stellt den geschützten Betrag bei Bezug von Sozialleistungen, wie bspw. Alg 2 dar.
Peteram 06.09.2019 | 23:16
Sie können eigentlich unbegrenzt in einen Riester-Vertrag einzahlen. 2100 Euro ist zum Einen nur die Begrenzung der steuerlichen Förderung...
Hier muss ich leider widersprechen. Beträge über 2.100€ werden umgehend zurücküberwiesen. Meine Frage zielte auf die Minderung des Wohnförderkontos ab. Mein Anbieter bietet mir die Möglichkeit Minderungsbeiträge einzuzahlen. Allerdings max. 2.100€ / Jahr. Hier stellte sich jedoch die Frage, ob es wirklich 2.100€ sind, die ich überweisen kann, oder ob das System nur 1.925€ zulässt, da es evtl. die Grundzulage berücksichtigt. Ein Zulagenantrag ist jedoch noch nie für diesen Sparvertrag gestellt worden. Ich werde es mit einer "Probeüberweisung" testen und hoffen, dass ich den größeren Betrag mindern kann. Ich hatte weiterhin die Hoffnung, dass ein User hierzu schin Erfahrungen sammeln konnte. Vielleicht findet sich ja noch jemand.
Peteram 06.09.2019 | 23:20
Schade, dass es dann nicht möglich ist ungeförderte Beiträge (sprich Minderungsbeiträge zum WfK) in beliebiger Höhe einzuzahlen. Zumindest verneint meine Sparkasse diese Möglichkeit und gibt Automatismen im System an, die nicht manuell geändert werden können.
Modi1969am 07.09.2019 | 09:08
Hallo Peter, wenn Sie Beiträge zur Minderung des Wohnförderkontos in den bestehenden Vertrag einzahlen möchten, müssen Sie bedenken, dass diese Einzahlung nicht mehr erneut gefördert sein darf (Zulage, Sonderausgabenabzug). Wenn Sie nun bei nur 1 Vertrag 2100 Euro einzahlen, ist dies ja der Maximalbetrag für den Sonderausgabenabzug und wäre damit ja wieder gefördert. Somit könnte das WFK wohl nicht gemindert werden. Im Übrigen muss Ihr Anbieter die Zahlungen zur Minderung des WFK dann auch so an die ZFA melden. Meine Erfahrungen hierzu sind, dass Anbieter die Minderung des WFK durch Einzahlungen in einen Spar-Riester nicht annehmen. Schreiben Sie Ihren Anbieter an und erklären, was Sie machen wollen, dann werden Sie erfahren, ob Ihr Wunsch umsetzbar ist...
Peteram 07.09.2019 | 10:02
Zitat von Modi1969 anzeigen
Hallo, dass die eingezahlten Beiträge nicht mehr förderfähig sind, ist mir klar. Es handelt sich bei diesen Beiträgen ja um Minderungsbeiträge des WfK. Wenn ich in einem Vertrag 2.100€ einzahle, ist dies der theoretisch mögliche Maximalbetrag für den Sonderausgabenabzug. Da ich jedoch weder Zulagen beantrage noch die Einzahlungen in der Steuererklärung angebe, kann dieser Betrag ja gar nicht als "gefördert" gelten. Es soll ein reiner Minderungsbeitrag des WfKs sein. Mir ist klar, dass mein Anbieter die Einzahlungen annehmen und der ZfA melden muss. Das tut er ja auch! Ich bin einer der wenigen Glücklichen, die scheinbar einen solchen Anbieter gefunden haben. Meine Ursprungsfrage bezog sich nur auf: Kann ich komplett 2.100€/Jahr einzahlen und damit mindern oder sind nur 1.925€ möglich, da irgendeine Softwareroutine davon ausgeht, dass ich Zulagen bekomme und der Vertrag mit dem höheren Betrag überspart wäre. Theoretisch ist es ja auch möglich einen Riester-Vertrag abzuschliessen, obwohl man nicht zum förderfähigen Personenkreis zählt. Dies lässt mich vermuten, dass 2.100€ möglich sein müssten.
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