Zitiert von: Fray
ich bekomme seit 2000 eine relativ gute Rente wegen voller
EM , unbefristet.
Ich möchte nun einem Minijob nachgehen.
Nun meine Frage. Die max. zulässige tägliche Arbeitszeit von 3 h nicht überschritten werden, so daß eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 h möglich wäre?
Ist es auch erlaubt an 3 Tagen jeweils 4 oder 5 h zu arbeiten? So das die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird?
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Genau drei Stunden täglich oder fünfzehn Stunden wöchentlich KÖNNTEN demnach bereits zu viel sein.
Es kommt darauf an, wie streng der zuständige Sachbearbeiter diese gesetzliche Regelung auslegt.
Und da die Sachbearbeiter manchmal wechseln, könnte es sogar passieren, dass Sachbearbeiter A beide Augen zudrückt, Sachbearbeiter B aber eine erneute Überprüfung des beruflichen Leistungsvermögens veranlasst, wenn mindestens drei Stunden täglich gearbeitet wird.
Mir persönlich wäre das zu gefährlich.
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht überschreitet.
MfG