Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

maximale Wochenarbeitszeit bei voller EM Rente

von Fray27.03.2018 | 15:21
12128 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme seit 2000 eine relativ gute Rente wegen voller EM , unbefristet. Ich möchte nun einem Minijob nachgehen. Nun meine Frage. Die max. zulässige tägliche Arbeitszeit von 3 h nicht überschritten werden, so daß eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 h möglich wäre? Ist es auch erlaubt an 3 Tagen jeweils 4 oder 5 h zu arbeiten? So das die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird? Vielen Dank für Informationen. Mit freundlichem Gruß Fray

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fray,

vor dem Hintergrund, dass für die Beurteilung des Leistungsfalls der vollen Erwerbsminderung entscheidend auf den zeitlichen Umfang der ausgeübten Tätigkeit abzustellen ist, ist die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für den Anspruch unschädlich, wenn die abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit weniger als 3 Stunden täglich – bzw. unter 15 Stunden wöchentlich – ausgeübt wird. Bei einem Verdienst bis 450 € ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird. Ermittlungen zum zeitlichen Umfang der geringfügigen Beschäftigung sind daher in diesen Fällen entbehrlich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fray,

ich möchte meine Antwort vom 27.03.2018 ergänzen.

In der Tat ist es so, dass durchaus auch an einzelnen Tagen in der Woche mehr als 3 Stunden gearbeitet werden darf, wenn dann anschließend entsprechend Zeit zum Ausruhen ist und die Ausübung der Beschäftigung damit Ihrem Restleistungsvermögen entspricht. Hier würde auf die wöchentliche Höchststundenzahlt abgestellt werden können.

Aber es kann natürlich in der Tat auch sein - und da gebe ich Schorsch, Fastrentner und Lesehamster Recht - dass Ihr Rententräger bei einer solchen Konstellation Ihr Leistungsvermögen durch den Sozialmedizinischen Dienst überprüfen lässt. Zu welchem Ergebnis dies führt (leistungsgerechte Beschäftigung oder ggf. rentenschädlich), kann ich natürlich nicht beurteilen. Hier wird es tatsächlich auf den Einzelfall ankommen.

Wenn Sie das Risiko einer ärztlichen Überprüfung nicht eingehen wollen, sollten Sie mit Ihrer täglichen Arbeitszeit unter 3 Stunden bleiben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schorscham 27.03.2018 | 15:40
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Genau drei Stunden täglich oder fünfzehn Stunden wöchentlich KÖNNTEN demnach bereits zu viel sein. Es kommt darauf an, wie streng der zuständige Sachbearbeiter diese gesetzliche Regelung auslegt. Und da die Sachbearbeiter manchmal wechseln, könnte es sogar passieren, dass Sachbearbeiter A beide Augen zudrückt, Sachbearbeiter B aber eine erneute Überprüfung des beruflichen Leistungsvermögens veranlasst, wenn mindestens drei Stunden täglich gearbeitet wird. Mir persönlich wäre das zu gefährlich. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht überschreitet. MfG
Fraydayam 27.03.2018 | 15:58
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
ich bekomme seit 2000 eine relativ gute Rente wegen voller EM , unbefristet. Ich möchte nun einem Minijob nachgehen. Nun meine Frage. Die max. zulässige tägliche Arbeitszeit von 3 h nicht überschritten werden, so daß eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 h möglich wäre? Ist es auch erlaubt an 3 Tagen jeweils 4 oder 5 h zu arbeiten? So das die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird?
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Genau drei Stunden täglich oder fünfzehn Stunden wöchentlich KÖNNTEN demnach bereits zu viel sein. Es kommt darauf an, wie streng der zuständige Sachbearbeiter diese gesetzliche Regelung auslegt. Und da die Sachbearbeiter manchmal wechseln, könnte es sogar passieren, dass Sachbearbeiter A beide Augen zudrückt, Sachbearbeiter B aber eine erneute Überprüfung des beruflichen Leistungsvermögens veranlasst, wenn mindestens drei Stunden täglich gearbeitet wird. Mir persönlich wäre das zu gefährlich. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht überschreitet. MfG
Du kannst auch 15 Stunden an einem Tag arbeiten und den rest der Woche frri. So oder so wird deine Rente überprüft und eventuell gekürzt auf teilweise oder komplett gestrichen - auch eine unbefristete - . Viel Spaß dabei. Gruß
Fastrentneram 27.03.2018 | 16:17
Diese Aussage halte ich für sehr gefährlich. Sie suggeriert, dass man durchaus 3 Stunden und mehr täglich arbeiten kann, solange unter 15 Stunden wöchentlich gearbeitet wird und nicht mehr als 450 € Einkommen erzielt werden. Bei einer gezielten Leistungsüberprüfung könnte das sehr wohl die volle EM-Rente, zu Recht, in Frage stellen.
Leserhamsteram 27.03.2018 | 20:12
Geben Sie bloß acht, das Ihr Vorhaben nicht nach hinten losgeht. Wichtig ist, das Sie UNTER DREI STUNDEN AM TAG erwerbstätig sind. Kommen Sie über diese Grenze, dann ist das Risiko, eine Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit zu bekommen, sehr hoch. Je nach Sachbearbeiter. Sicherer wäre es, das Sie Zwei Stunden am Tag arbeiten, dann haben Sie keine Probleme mit der DRV.
ukaam 08.04.2018 | 13:27
Hallo, eine Frage hierzu aus der Freiberufler-Fraktion (Unterricht für Senioren, 1 Einheit 1,5 Stunden): wie erfolgt denn ein Stundennachweis sowohl wöchentlich als auch täglich hier? Genauer: Was wird an Nachweisen von mir gefordert werden? Ich könnte z.B. an 3 Wochentagen jeweils eine bis zwei Einheiten unterrichten, sprich an 2 Wochentagen genau 3 Stunden arbeiten - danach 4 bis 5 Tage frei zur Erholung - oder aber an 4 bis 5 Tagen der Woche jeweils 1,5 Stunden Unterricht und nur 2 bis 3 Tage frei. Zu bedenken wäre doch für jeden Menschen mit gesundem Verstand auch, dass Wegezeiten für schwerbehinderte Menschen sehr beschwerlich sein können. Kommt diese Beurteilung jetzt wirklich auf jeweilige Sachbearbeiter an? Zu Bedenken vielleicht auch: Die Wenigsten erhalten eine "sehr gute" EM-Rente. Die Meisten wollen auch von Anfang an alles richtig machen, Schwierigkeiten im Nachhinein sind doch das Letzte, was wir brauchen! Dieses Forum finde ich wirklich sehr gut. Man erhält auf verständliche Fragen auch verständliche Antworten - ABER - Wer kann eigentlich rechtsverbindliche Antworten erteilen bevor diverse Kinder in die diversen Brunnen fallen? Meine Sachbearbeiter konnten dies bisher nicht. Liebe Grüße uka
Ullaam 08.04.2018 | 14:35
Zitat von uka anzeigenausblenden
Hallo, diverse Kinder in diversen Brunnen fallen? Was meinen Sie damit? Rechtsverbindliche Antworten werden und können Sie in diesem Forum nicht erhalten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich und explizit an Ihre zuständige RV/DRV. Mfg
Kaiseram 08.04.2018 | 15:47
Wenn Dein Leistungsvermögen bei unter 3 Stunden täglich liegt und Du dies überschreitest, riskierst Du den Entzug der vollen EM-Rente, ob als Angestellter oder Selbständiger spielt dabei keine Rolle. Du bist bezüglich eines Hinzuverdienstes zur Wahrheit verpflichtet. Es gibt überall Menschen, die nur darauf warten, jemanden anzuschwärzen, der sich nicht an Recht und Gesetz hält, weil er z.B. mehr arbeitet als sein Gesundheitszustand erlaubt. Bleibe bei der Wahrheit und teile Änderungen Deinem zuständigem Rententräger mit, dann kann es auch nicht zu bösen Überraschungen kommen.
ukaam 08.04.2018 | 15:48
Liebe Ulla exakt an diese habe ich mich ja mehrfach gewandt. Ohne Erfolg. Sachbearbeiter zitieren, was ich selbst lesen kann. Angeblich "pingelige Vorgesetzte" sind nicht ans Telefon zu kriegen. Dass ich im Forum keine rechtsverbindlichen Antworten erhalten kann ist mir, wenn Sie meinen Beitrag richtig lesen, ja doch klar. Ich frage hier nach Möglichkeiten welche zu bekommen. - Und zwar ohne kostenintensive Rechtsberatungen. Trotzdem danke uka
Maxam 08.04.2018 | 16:21
Hallo! Sie schreiben Sie bekommen eine gute Rente.....!!!! Und das schon seit 2000 ....wenn ich das richtig lese.....warum fällt Ihnen nach solch langer Zeit .....der Gedanke ein einen Minijob annehmen zu wollen ....der Ihre vermutlich sehr gute finanzielle Existenz zerstören könnte....Sie sind doch nicht dumm....wie alt sind Sie den......das Sie trotzdem solch ein Risiko eingehen wollen? Alles Gute Mac
Merlinaam 25.08.2019 | 19:52
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Ich bekomme seit 2012 die volle Erwerbsminderungsrente. Da ich alleine lebe ist es sehr schwer, finanziell klar zu kommen. Nun benötige ich dringend einen Minijob. Ich habe 2 Angebote im Krankenhaus, 1 Woche 4 - 4,5 Stunden arbeiten und die nächste Woche frei!Nach der Arbeit werde ich vollkommen fertig sein... Wird dann meine Rente auch weg genommen, weil es würde 450 Euro gezahlt
W°lfgangam 26.08.2019 | 21:16
Zitat von Merlina anzeigenausblenden
Ergänzend - wie immer zu dieser Jahrhundertfrage/es gibt HIER keine Absolution = abschließende Befürwortung/Ablehnung zu dieser individuell seitens der mit der eigenen DRV AUSSCHLIEßLICH (!) zu klärenden Frage. Ein Hinweis auf frühere Nachfragen und weitere nachlesbarer Beiträge hier/am Ende des Beitrags: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026