Hallo Hardy,
die Abstimmung des Aufnahmetermins in die Rehabilitationseinrichtung erfolgt innerhalb eines durch den jeweiligen Rehabilitationsträger bestimmten zeitlichen Rahmens grundsätzlich zwischen der Rehabilitationseinrichtung und Ihnen; hierbei sind aber auch betriebliche Belange zu berücksichtigen.
Aus meiner Sicht kann ich Ihnen nur empfehlen die bewilligte Rehabilitationsleistung zeitnah anzutreten.
Falls Sie derzeit eine Entgeltersatzleistung beziehen (insbesondere Krankengeld und Arbeitslosengeld) sollte sie bei einer von Ihnen gewünschten Verschiebung des Aufnahmetermins vorher Kontakt mit dem zahlenden Sozialleistungsträger aufnehmen.