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Experten-Antwort

Mde - GdB

von komplett durcheinander18.02.2015 | 11:43
1381 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin völlig durcheinander . Ich habe einen GdB von 50. Habe Antrag auf volle EW-Rente laufen. Muss ich auch noch einen Mde beantragen? Gibt es da auch %. Oder bringe ich alles durcheinander. Danke für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo komplett durcheinander,

eine MdE in % gibt es bei der Unfallversicherung. Sollten Sie einen Arbeitsunfall erleiden, stellt die Berufsgenossenschaft fest, inwieweit bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vorliegt. Diese müssen Sie nicht seperat beantragen.

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8 Antworten

Herbieam 18.02.2015 | 11:50
Mde = Mallorca.de
Herbieam 18.02.2015 | 12:07
GdB = Gewerkschaft der Bardamen
Katiam 18.02.2015 | 12:20
Besser erstmal ausschlafen,
Kai-Uweam 18.02.2015 | 12:27
Der Wert "MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit" kommt ausschließlich in der Unfallversicherung vor. Mit dem GdB sollten Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Ansonsten heißt es, Rentenantrag abwarten.
komplett durcheinanderam 18.02.2015 | 12:32
an kai-uwe. Danke. Einer der jedenfalls vernünftig ist. gruss
Oberlehrerinam 18.02.2015 | 19:41
Liebe Experten, das Wort heißt "separat" und nicht "seperat"
Gerdam 18.02.2015 | 20:21
So sind sie die Oberlehrer, das Wort Ober sollte gestrichen werden.
Sonderschulmeisteram 18.02.2015 | 21:14
Wo er Recht hat, hat er Recht. Mußten Sie vielleicht nachsitzen?
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